
Damit setzten die Richter eine kürzlich erlassene Einschränkung eines Berufungsgerichts außer Kraft. Die Hersteller von Mifepriston hatten vor erheblichen Auswirkungen auf die Versorgung gewarnt. Hintergrund des zwischenzeitlichen Verbots ist eine Klage des US-Bundesstaats Louisiana, der argumentiert, der Online-Handel mit Mifepriston untergrabe das nahezu vollständige Abtreibungsverbot in Louisiana. Das Medikament wird bei etwa zwei Dritteln der Abtreibungen in den USA eingesetzt.
Diese Nachricht wurde am 04.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
