Archiv

Sure 24 Vers 61
Menschen mit Behinderung im Koran

Menschen mit Behinderung haben es auch in der islamischen Welt oft mit Vorbehalten beim Rest der Bevölkerung zu tun. Das Thema ist vermutlich so alt wie die Menschheit selbst. Vor daher verwundert es nicht, dass es auch im Koran auftaucht. Verwunderlich ist allenfalls das, was der Koran über Menschen mit Behinderung sagt.

Von Prof. Dr. Vardit Rispler-Chaim, Universität Haifa, Israel |
    "Kein Vorwurf trifft den Blinden, noch trifft ein Vorwurf den Lahmen, kein Vorwurf trifft den Kranken oder euch selbst, wenn ihr (miteinander) in eurem Haus esst, im Haus eures Vaters oder eurer Mutter, im Haus eines Bruders oder einer Schwester, im Haus eures Vaterbruders oder eurer Vaterschwester, eures Mutterbruders oder eurer Mutterschwester oder in Häusern, für die ihr den Schlüssel besitzt, oder im Haus eures engen Freundes. Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr gemeinsam oder getrennt esst."
    Dieser Koranvers bildet die Grundlage dafür, wie man Menschen mit Behinderungen aus islamischer Sicht angemessen behandelt. Erwähnt werden Personen, die blind sind (aʿmâ), lahm (aʿradsch) und mit Krankheit geschlagen (marîd). Diese drei körperlichen Einschränkungen dürften stellvertretend für alle physischen und psychischen Störungen stehen, unter denen ein Mensch leiden kann.
    Die Sendereihe Koran erklärt als Multimediapräsentation
    Der Vers lehrt die Regel: Muslime sollen zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen nicht unterscheiden. Gesunde können ihre Mahlzeit mit Kranken und Behinderten ebenso teilen wie ihren Esstisch.
    Man nimmt an, dass Gott mit diesem Vers gegen Gewohnheiten vorislamischer Gesellschaften vorgehen wollte. Menschen mit Behinderungen und Kranken war es damals nicht gestattet, gemeinsam mit Gesunden zu essen.
    Porträt von Vardit Rispler-Chaim
    Vardit Rispler-Chaim hat ein Standardwerk zum Thema Menschen mit Behinderung im Islamischen Recht vorgelegt. (priv. )
    Das hing vermutlich mit mythischen Vorstellungen zusammen. Behinderte und Kranke galten als verdammt, als verflucht oder als Missetäter, die ihr Schicksal als Bestrafung verdient hätten.
    Gemäß einer anderen Interpretation nahmen Medinas Einwohner Abstand vom gemeinsamen Speisen mit Blinden, Lahmen und Kranken, weil sie diese für schmutzig hielten.
    Unser Koranvers läuft somit darauf hinaus, ihre gesellschaftliche Stellung zuverbessern. Er beginnt mit den Worten: "Kein Vorwurf trifft". Der Vers spricht Kranke und Behinderte von der Schuld frei, für ihr Los selbst verantwortlich zu sein.
    Krankheit und Gesundheit liegen in den Händen Gottes. Er gibt Gesundheit, wem immer er will, und Krankheit, wem immer er will. Seine Entscheidungen werden aber von den Menschen nicht immer verstanden.
    Generell gibt es in den islamischen Quellen keine Kausalität zwischen dem Verhalten und der Krankheit oder der Behinderung einer Person. Einige Koranverse ziehen zwar eine Verbindung zwischen Unglauben und Blindheit. In diesen Fällen jedoch ist Blindheit metaphorisch zu verstehen. Es geht um die Blindheit für den wahren Glauben, den Islam.
    Der Begriff für "Blinder", der im arabischen Original benutzt wird, umfasst vom Wortsinn her ein breites Spektrum an Behinderungen im Zusammenhang mit dem Verlust der Sehkraft: teilweise oder vollständig, genetisch bedingt, bei der Geburt oder im Laufe des Lebens erworben.
    Auch beim Begriff für "Lahmer" wissen wir nicht, ob die Person wegen eines Beins oder beider Beine eingeschränkt ist.
    Das arabische Wort für "Kranker" ist ebenfalls sehr allgemein gefasst. Es kann sowohl akute oder chronische Krankheiten als auch psychische oder emotionale Störungen einschließen.
    In einigen Teilen des Korans bezieht sich "Krankheit" speziell auf Haut- und Infektionskrankheiten, denn sie könnten gegebenenfalls die rituelle Reinheit einer Person aufheben. Dadurch würden sie zu einem Hindernis für das Erfüllen religiöser Pflichten.