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Syrienkonferenz
Damaskus sagt Teilnahme in Genf zu

Die Regierung in Damaskus will an der internationalen Syrien-Friedenskonferenz im Januar in Genf teilnehmen. Die Türkei und der Iran haben gemeinsam zur Waffenruhe in Syrien aufgerufen.

    Syrien werde mit einer Delegation teilnehmen, die den Staat vertrete und die Forderungen des Volkes übermittle, sagte ein Vertreter des syrischen Außenministeriums der amtlichen Nachrichtenagentur Sana. Die Delegation werde auf Weisung von Präsident Baschar al-Assad verhandeln. Sie sei aber nicht willens, die Forderung des Westens nach einem Rücktritt Assads zu erfüllen. "Die offizielle syrische Delegation wird nicht nach Genf gehen, um Macht abzugeben", sagte der Vertreter. An erster Stelle stehe der Ruf nach einem Ende des Terrorismus.
    Die Opposition bleibt mit Blick auf eine Teilnahme an dem Genfer Treffen weiter gespalten: Der Führer der Syrischen Nationalen Koalition, Ahmad al-Dscharba, erklärte, man sei bereit, nach Genf zu reisen und an den Gesprächen teilzunehmen. Das Außenministerium erklärte jedoch, die Delegierten würden nicht nach Genf fahren, "um irgendwem die Macht zu übergeben". Vielmehr wollten sie jene treffen, die eine politische Lösung für Syrien unterstützten. Dscharba erneuerte die Auffassung der Opposition, dass die Konferenz zu einer Übergangsregierung führen solle. Die Rebellen der "Freien Syrischen Armee" bekräftigten dagegen laut dem arabischen Sender Al-Dschasira ihren Boykott der Konferenz.
    Bashar al-Assad
    Bashar al-Assad (picture alliance / dpa / Sana / Handout)
    Aber auch die Islamisten in Syrien meldeten sich zu Wort - sie hatten in den vergangenen Monaten deutlich an Einfluss gewonnen. Die "Islamische Front" erklärte es zu ihrem Ziel, einen "islamischen Staat" in Syrien auszurufen. Sie versicherte aber, dass sie die Rechte von Minderheiten schützen und "keinen repressiven Herrschaftsstaat" gründen wolle.
    Die Konferenz am 22. Januar soll Vertreter von Regierung und Opposition an einen Tisch bringen, um eine politische Lösung für den Bürgerkrieg zu suchen. Knackpunkt ist, welche Rolle Assad künftig spielen soll. In dem Bürgerkrieg kamen nach UN-Angaben seit mehr als zweieinhalb Jahren mehr als 100.000 Menschen ums Leben. Millionen Syrer sind auf der Flucht.
    Waffenruhe noch vor Beginn der Konferenz
    Die Waffenruhe, die der Iran und die Türkei einfordern, solle möglichst noch vor der für den 22. Januar in Genf geplanten Friedenskonferenz eintreten, erklärten die beiden Außenminister Mohammed Dschawad Sarif und Ahmet Davutoglu. "All unsere Bemühungen gehen dahin, den Konflikt zu beenden und eine Waffenruhe zu erreichen, wenn möglich noch vor der Genf-2-Konferenz", sagte Sarif.
    Die Türkei unterstützt die Rebellen in Syrien, der Iran dagegen die Regierung.
    Hilfe aus dem Vatikan für syrische Flüchtlingskinder
    Der Vatikan will medizinische Soforthilfe für 3.000 bis 4.000 syrische Flüchtlingskinder bereitstellen. Kardinal Robert Sarah teilte im Vatikan mit, dass die römische Kinderklinik "Bambin Gesu" Ärzte mit medizinischem Gerät in den Nordlibanon schickt. Finanziert werde das vom päpstlichen Rat "Cor unum" für humanitäre Angelegenheiten. In Flüchtlingslagern in der Bekaa-Ebene solle das Personal gemeinsam mit Helfern der libanesischen Caritas Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen leisten.
    Mehr als die Hälfte der zwei Millionen syrischen Flüchtlinge sei jünger als 17 Jahre, sagte der Kardinal. Bisher seien kirchliche Hilfen von umgerechnet rund 57 Millionen Euro sowohl in 20 syrischen Städten - darunter Damaskus, Homs und Aleppo - als auch in den Aufnahmeländern der Region verteilt worden.
    Syrischer Spion in Berlin verurteilt
    Das Kammergericht Berlin verurteilte unterdessen einen Deutsch-Libanesen wegen Spionage für den syrischen Geheimdienst zu einem Jahr Haft. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, gab das Gericht bekannt. Der 60-Jährige soll in Deutschland lebende syrische Oppositionelle in Berlin ausgespäht und sein Wissen an einen Zuträger des syrischen Geheimdienstes weitergegeben haben.
    Dem Gericht zufolge spielte der Angeklagte bei der Ausspähaktion aber nur eine untergeordnete Rolle. Zudem habe nicht festgestellt werden können, dass sein Verhalten zu einem Schaden geführt habe. Die Bundesanwaltschaft hatte ein Jahr und drei Monate Haft beantragt.