Dirk-Oliver Heckmann: Der Deutsche Journalistenverband spricht von einem breit angelegten Angriff auf die Pressefreiheit - ob übertrieben oder nicht, fest steht, gestern wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen 17 Journalisten namhafter Zeitungen und Zeitschriften, darunter "Spiegel", "Süddeutscher Zeitung", "Zeit" und "tageszeitung", Ermittlungen eingeleitet hat. Der Vorwurf: Sie sollen aus geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses zitiert haben, die ihnen offenbar von Mitgliedern des Ausschusses zugesteckt worden waren. Beihilfe zum Geheimnisverrat, das ist der Vorwurf und das Ziel der Aktion, die undichte Stelle im Ausschuss zu finden. Am Telefon ist jetzt Hans Leyendecker, leitender Redakteur der "Süddeutschen Zeitung", guten Morgen.
Hans Leyendecker: Guten Morgen.
Heckmann: Herr Leyendecker, stehen Sie auch auf der Liste der Beschuldigten?
Leyendecker: Ja, ich bin auch auf der Liste.
Heckmann: Wann haben Sie das erfahren?
Leyendecker: Vor einigen Wochen. Wir haben, es sind vier Kollegen der Süddeutschen Zeitung, die betroffen sind. Wir haben uns dann Anwälte genommen und warten jetzt in Ruhe ab, was die Staatsanwaltschaft, in unserem Fall die Münchner Staatsanwaltschaft, macht.
Heckmann: Hat Sie das überrascht, dass Ermittlungen eingeleitet worden sind?
Leyendecker: Ja, ein wenig schon. Es gibt ja ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sich mit einem ähnlichen Thema beschäftigt hat, nämlich mit dem "Cicero"-Fall. Damals war aus geheimen Akten in der Zeitschrift "Cicero" zitiert worden. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass es nicht richtig ist, über Journalisten an den Haupttäter - der Haupttäter ist der, der den Geheimnisverrat begangen haben soll - zu kommen. In dem Fall hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, es darf jedenfalls keine Durchsuchungen geben. Durchsuchungen sind aber die einzige Möglichkeit, um ranzukommen. Und von daher finde ich vor diesem Hintergrund, vor der jahrelangen Diskussion, die wir um diesen Paragraphen haben, der zu nichts führt, der nicht dazu führt, dass irgendeine undichte Stelle [gefunden] wird, sondern es ist immer wieder der Versuch der Einschüchterung, die aber nicht gelingen wird. In diesem Fall habe ich gedacht, dass der Bundestag darauf verzichten wird, insbesondere wenn man sich an sieht, was wird denn heutzutage alles vertraulich gestempelt! Es sind sogar leere Seiten in Akten als vertraulich gestempelt. Es sind Zeitungsausschnitte, Dinge, die man selbst geschrieben hat, als vertraulich gestempelt worden. Also, das ist großer Aufwand für nichts.
Heckmann: Das heißt, Sie würden sagen, dass da Befugnisse auch überschritten worden sind?
Leyendecker: Nein, nach dem Gesetz kann man das so machen. Man kann sagen, da ist eine Unterlage, die wird als vertraulich angegeben, die kommt dann in so einen Kanon rein, und wenn daraus dann zitiert wird, ist das ein Gesetzesverstoß. Nur: Darüber diskutieren wir in Deutschland seit 20 Jahren und eigentlich sind sich alle in der Justiz einig, dass am Ende dieses Weges nichts stehen wird. Es gibt die Diskussion, dass dieser Paragraph weg muss. Dazu hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht entschlossen, es hat sich auf den Bereich der Durchsuchung beschlossen, die ja auch Journalisten am wehesten tut, dass die Durchsuchungen nicht stattfinden dürfen, nur um an den Haupttäter zu kommen. Also, man hat sich da aus einem Art bürokratischer Akt an diesen Paragraphen erinnert. Das ist kein richtiger Anschlag auf die Pressefreiheit, das fände ich nun auch überzogen, aber es ist sehr lästig.
Heckmann: Siegfried Kauder, der Vorsitzende des Ausschusses, hat gesagt, der Ausschuss sei so löchrig geworden wie ein Schweizer Käse. In der Presse sei mehr zu lesen gewesen als in den Akten, die dem Ausschuss zur Verfügung gestanden haben und die Gefahr habe bestanden, dass der Ausschuss gar keine vertraulichen Akten mehr bekommen würde. Was halten Sie von dieser Argumentation?
Leyendecker: Was ist der Sinn eines Ausschusses? Der Sinn eines Ausschusses ist, einen politischen Vorgang zu klären. Und in diesem Falle gerade hat es eine große Geheimnistuerei gegeben, also, das was ich eben beschrieben habe, dass Zeitungsgeschichten, also Dinge, die erschienen sind, vertraulich gestempelt werden. Das ist ein Akt der Bürokratie, die mit aller Macht versucht, das, was öffentlich zugänglich sein müsste, nicht öffentlich zugänglich zu machen und dagegen muss man sich auch ein Stück wehren. Und dazu gehört auch, dass alles mögliche, wirklich, wenn Sie die Akten sehen: bei einigen Punkten versteht man überhaupt nicht, ob bei den internen Vorgängen, dass sie als vertraulich gehandhabt wurden Das ist der Versuch, Journalisten die Möglichkeit zu nehmen, über das, was eigentlich für die Öffentlichkeit gedacht ist ... nämlich dafür ist ein Ausschuss auch da, Schwert des Parlaments, und für ein Schwert brauche ich die Öffentlichkeit, um das zu behindern.
Heckmann: Wie ist es zu bewerten, dass die Mehrheit dieses Ausschusses eben für eine solche Untersuchung gestimmt hat?
Leyendecker: Ja, es ist ein Stück Hilflosigkeit der Politik, und es ist ein Stück Wichtigtuerei der Politik. Also ein Politiker, der meint, dass ein Vorgang, der eigentlich für die Öffentlichkeit ist, nur in seinem Kreis abgehandelt wird, der verfehlt eigentlich das Bild, das man von den Politikern haben sollte.
Heckmann: Aber insgesamt, Hans Leyendecker, scheinen Sie die ganze Sache relativ locker zu nehmen oder täuscht das?
Leyendecker: Ja. Also, ich glaube, Pressefreiheit wird aus ganz anderen Gründen bedroht. Sie wird mehr von innen bedroht. Mich erschreckt das nicht, muss ich sagen. Also, es ist ein Vorgang, den nimmt man zur Kenntnis. Die Einzigen, die an diesem Vorgang verdienen, sind Anwälte, die dafür Geld bekommen, dass sie Journalisten vertreten, aber sonst kommt dabei nichts raus.
Heckmann: Werden Sie sich juristisch wehren?
Leyendecker: Ja, wir haben uns einen Anwalt genommen. Der Anwalt ist dann in Kontakt in diesem Fall mit der Münchner Staatsanwaltschaft, vertritt die vier SZ-Kollegen, und das ist es.
Hans Leyendecker: Guten Morgen.
Heckmann: Herr Leyendecker, stehen Sie auch auf der Liste der Beschuldigten?
Leyendecker: Ja, ich bin auch auf der Liste.
Heckmann: Wann haben Sie das erfahren?
Leyendecker: Vor einigen Wochen. Wir haben, es sind vier Kollegen der Süddeutschen Zeitung, die betroffen sind. Wir haben uns dann Anwälte genommen und warten jetzt in Ruhe ab, was die Staatsanwaltschaft, in unserem Fall die Münchner Staatsanwaltschaft, macht.
Heckmann: Hat Sie das überrascht, dass Ermittlungen eingeleitet worden sind?
Leyendecker: Ja, ein wenig schon. Es gibt ja ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sich mit einem ähnlichen Thema beschäftigt hat, nämlich mit dem "Cicero"-Fall. Damals war aus geheimen Akten in der Zeitschrift "Cicero" zitiert worden. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass es nicht richtig ist, über Journalisten an den Haupttäter - der Haupttäter ist der, der den Geheimnisverrat begangen haben soll - zu kommen. In dem Fall hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, es darf jedenfalls keine Durchsuchungen geben. Durchsuchungen sind aber die einzige Möglichkeit, um ranzukommen. Und von daher finde ich vor diesem Hintergrund, vor der jahrelangen Diskussion, die wir um diesen Paragraphen haben, der zu nichts führt, der nicht dazu führt, dass irgendeine undichte Stelle [gefunden] wird, sondern es ist immer wieder der Versuch der Einschüchterung, die aber nicht gelingen wird. In diesem Fall habe ich gedacht, dass der Bundestag darauf verzichten wird, insbesondere wenn man sich an sieht, was wird denn heutzutage alles vertraulich gestempelt! Es sind sogar leere Seiten in Akten als vertraulich gestempelt. Es sind Zeitungsausschnitte, Dinge, die man selbst geschrieben hat, als vertraulich gestempelt worden. Also, das ist großer Aufwand für nichts.
Heckmann: Das heißt, Sie würden sagen, dass da Befugnisse auch überschritten worden sind?
Leyendecker: Nein, nach dem Gesetz kann man das so machen. Man kann sagen, da ist eine Unterlage, die wird als vertraulich angegeben, die kommt dann in so einen Kanon rein, und wenn daraus dann zitiert wird, ist das ein Gesetzesverstoß. Nur: Darüber diskutieren wir in Deutschland seit 20 Jahren und eigentlich sind sich alle in der Justiz einig, dass am Ende dieses Weges nichts stehen wird. Es gibt die Diskussion, dass dieser Paragraph weg muss. Dazu hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht entschlossen, es hat sich auf den Bereich der Durchsuchung beschlossen, die ja auch Journalisten am wehesten tut, dass die Durchsuchungen nicht stattfinden dürfen, nur um an den Haupttäter zu kommen. Also, man hat sich da aus einem Art bürokratischer Akt an diesen Paragraphen erinnert. Das ist kein richtiger Anschlag auf die Pressefreiheit, das fände ich nun auch überzogen, aber es ist sehr lästig.
Heckmann: Siegfried Kauder, der Vorsitzende des Ausschusses, hat gesagt, der Ausschuss sei so löchrig geworden wie ein Schweizer Käse. In der Presse sei mehr zu lesen gewesen als in den Akten, die dem Ausschuss zur Verfügung gestanden haben und die Gefahr habe bestanden, dass der Ausschuss gar keine vertraulichen Akten mehr bekommen würde. Was halten Sie von dieser Argumentation?
Leyendecker: Was ist der Sinn eines Ausschusses? Der Sinn eines Ausschusses ist, einen politischen Vorgang zu klären. Und in diesem Falle gerade hat es eine große Geheimnistuerei gegeben, also, das was ich eben beschrieben habe, dass Zeitungsgeschichten, also Dinge, die erschienen sind, vertraulich gestempelt werden. Das ist ein Akt der Bürokratie, die mit aller Macht versucht, das, was öffentlich zugänglich sein müsste, nicht öffentlich zugänglich zu machen und dagegen muss man sich auch ein Stück wehren. Und dazu gehört auch, dass alles mögliche, wirklich, wenn Sie die Akten sehen: bei einigen Punkten versteht man überhaupt nicht, ob bei den internen Vorgängen, dass sie als vertraulich gehandhabt wurden Das ist der Versuch, Journalisten die Möglichkeit zu nehmen, über das, was eigentlich für die Öffentlichkeit gedacht ist ... nämlich dafür ist ein Ausschuss auch da, Schwert des Parlaments, und für ein Schwert brauche ich die Öffentlichkeit, um das zu behindern.
Heckmann: Wie ist es zu bewerten, dass die Mehrheit dieses Ausschusses eben für eine solche Untersuchung gestimmt hat?
Leyendecker: Ja, es ist ein Stück Hilflosigkeit der Politik, und es ist ein Stück Wichtigtuerei der Politik. Also ein Politiker, der meint, dass ein Vorgang, der eigentlich für die Öffentlichkeit ist, nur in seinem Kreis abgehandelt wird, der verfehlt eigentlich das Bild, das man von den Politikern haben sollte.
Heckmann: Aber insgesamt, Hans Leyendecker, scheinen Sie die ganze Sache relativ locker zu nehmen oder täuscht das?
Leyendecker: Ja. Also, ich glaube, Pressefreiheit wird aus ganz anderen Gründen bedroht. Sie wird mehr von innen bedroht. Mich erschreckt das nicht, muss ich sagen. Also, es ist ein Vorgang, den nimmt man zur Kenntnis. Die Einzigen, die an diesem Vorgang verdienen, sind Anwälte, die dafür Geld bekommen, dass sie Journalisten vertreten, aber sonst kommt dabei nichts raus.
Heckmann: Werden Sie sich juristisch wehren?
Leyendecker: Ja, wir haben uns einen Anwalt genommen. Der Anwalt ist dann in Kontakt in diesem Fall mit der Münchner Staatsanwaltschaft, vertritt die vier SZ-Kollegen, und das ist es.