
Seine einstweilige Unterbringung sei vom Amtsgericht angeordnet worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Schritt sei erforderlich, weil der Beschuldigte aufgrund seines Zustandes weitere vergleichbare Taten begehen könnte. Dem 33-jährigen Deutschen werden demnach zweifacher Mord und versuchter Mord in vier Fällen vorgeworfen.
Der Täter war am Montag mit einem Auto in eine Menschenmenge in der Leipziger Fußgängerzone gefahren. Zwei Menschen kamen ums Leben, mehrere weitere wurden verletzt. Gestern war bei einem Gottesdienst in der Nikolaikirche der Opfer gedacht worden.
Diese Nachricht wurde am 06.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
