
Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen in Berlin. Sofern keine Videosprechstunde möglich sei, könne nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu fünf Kalendertage bescheinigt werden, hieß es in einer Erklärung. Patienten müssten jedoch in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sein, zudem dürften keine schweren Symptomatiken vorliegen. Für Folgebescheinigungen muss die Praxis wieder persönlich aufgesucht werden.
Die Telefonische Krankschreibung war bereits in der Corona-Pandemie übergangsweise eingeführt worden, um Praxen zu entlasten. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte, damit werde eine Krankschreibung qualitativ entwertet, obwohl sie Grundlage für eine Lohnfortzahlung sei.
Diese Nachricht wurde am 07.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.