
Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen in Berlin. Patienten müssen jedoch in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sein, hieß es. Zudem dürften keine schweren Symptomatiken vorliegen. Die Telefonische Krankschreibung war bereits in der Corona-Pandemie übergangsweise eingeführt worden, um Praxen zu entlasten.
Der Deutsche Hausärzteverband erklärte, insbesondere bei Erkältungen oder leichten Covid-Fällen bedeute die Maßnahme eine erhebliche Erleichterung. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte, mit der Entscheidung werde eine Krankschreibung qualitativ entwertet, obwohl sie Grundlage für eine Lohnfortzahlung sei.
Diese Nachricht wurde am 07.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.