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Telekom-Kleinaktionäre gehen leer aus

Die Telekom muss im Zusammenhang mit der Einführung der T-Aktie im Jahr 2000 keinen Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main lehnte die Musterklage eines Kleinanlegers ab. Der Konzern habe aber in dem Prospekt zum Börsengang keinen Fehler gemacht, befand das Gericht.

    8,79 Euro dafür konnte man sich heute Vormittag zum Beispiel eine Telekomaktie kaufen. Der Kurs lag auch schon mal bei über 100 Euro - und schon beim ersten Börsengang im November 1996 waren es umgerechnet 14,57, also deutlich mehr als heute. Klar, dass die Anleger unzufrieden sind, viele sahen sich durch die optimistischen Geschäftsprognosen beim Börsengang auch getäuscht und klagten gegen das Unternehmen. Heute hat das Frankfurter Oberlandesgericht sein Urteil gefällt und die Hoffnung der betroffenen Anleger enttäuscht. Michael Braun in Frankfurt - was genau hat das Gericht entschieden?

    Das vollständige Gespräch mit Michael Braun können Sie mindestens bis 16.10.2012 in unserem Audio-on-Demand-Player hören.