"Es gibt noch eine Leerstelle sozusagen im Gesamtkonzept für die Novellierung des Telemedienauftrages, die uns schon seit vielen Monaten beschäftigt. Das ist die Frage, in welchem Verhältnis audiovisuelle und auditive Angebote einerseits und Texte andererseits zueinander stehen sollen," sagt der sachsen-anhaltinische Staatskanzlei-Chef gegenüber @mediasres. Umstritten sei nach wie vor, wieviel die Text die öffentlich-rechtlichen Sender ins Netz stellen dürfen und wann es ausschließlich Audios und Videos sein dürfen.
Diskutiert wurde in den vergangenen Monaten über unterschiedliche Modelle. Es gab beispielsweise Vorschläge, wonach nicht einmal Hörfunkmanuskripte online gestellt werden dürften. Besprochen wurde aber auch die Möglichkeit, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio relativ viel zusätzlichen Text veröffentlichen dürfen.
Die Entscheidung über den Telemedienauftrag muss einstimmig von den 16 Ministerpräsidenten der Länder gefällt werden. Außerdem müssen die Politiker in einem sehr angespannten öffentlichen Klima zu einem eindeutigen Votum kommen, denn öffentlich-rechtliche und private Sender sowie Zeitungs- und Zeitschriftenverlage streiten seit Jahren über Online-Inhalte. Ein Beispiel dafür ist der lang anhaltende juristische Streit über die Tagesschau-App.
Einigkeit besteht zurzeit nur darüber, dass die öffentlich-rechtlichen Angebote im Netz schwerpunktmäßig audiovisiuell oder auditiv geprägt sein sollten und Text eine nachrangige Rolle spielen soll.