Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes: " Das Szenario hätte wie folgt aussehen können: Zwei zeitgleiche Bombenexplosionen in Regionalzügen, ein Feuerball durch Brandbeschleuniger, ausgebrannte Zugwaggons, eine unbestimmte Anzahl an Verletzten und möglicherweise Toten. Möglicherweise auch entgleiste Züge. Dass die Täter Signale setzen wollten, im Hinblick auf den Konflikt im Nahen Osten und dabei eine massive Drohgebärde mit Zerstörungen und möglicherweise Menschenopfern in Kauf genommen haben. "
Monika Harms, Generalbundesanwältin: " Bei den Beschuldigten handelt es sich um den libanesischen Staatsangehörigen, dessen Vorname Yussuf Mohamad lautet. Er ist 21 Jahre alt, er ist Student der Mechatronik. Yussef Mohamad ist im September 2004 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und seit Februar 2005 für Kiel gemeldet. Ihm wurde durch die Landeshauptstadt Kiel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. "
Ruhig, aber bestimmt berichten Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes und Monika Harms, Generalbundesanwältin, was bisher ermittelt worden ist: Ende Juli finden Zugbegleiter in den Regionalzügen nach Dortmund und Koblenz zwei Koffer. Sie geben sie bei der Fundstelle ab. Am vergangenen Freitag liegt nun schwarz auf weiß vor, was erst nur ein Verdacht war: In den Koffern befanden sich Bomben, die nur wegen eines handwerklichen Fehlers nicht wie geplant zeitgleich explodiert sind. Das BKA veröffentlicht die Bilder von Überwachungsvideos der Bahnsteige. Auf ihnen sind zwei südländisch aussehende junge Männer zu sehen, die Koffer-Trolleys hinter sich her ziehen. Am Samstagmorgen wird einer der beiden in Kiel festgenommen. Der 21-jährige Libanese Yussuf Mohamad ist Student. Jörg Ziercke:
" Wir wissen nicht, was zwischen den beiden bis heute kommuniziert worden ist, ob man nachgedacht hat über den Fehlschlag, ob man dabei war, den Bombenbau zu korrigieren. "
Anhand von DNA-Spuren aus dem Koffer und von Yussuf Mohamad selbst können die Ermittler nachweisen, dass der 21-Jährige die Koffer in der Hand gehabt haben muss. Gestern wird der Terrorverdächtige dem Haftrichter vorgeführt: Er erlässt gegen den Libanesen Haftbefehl wegen vielfachen Mordversuchs mit gemeingefährlichen Mitteln. Von dem zweiten Bombenleger fehlt bisher allerdings noch jede Spur. Und die Ungewissheit wächst. Sind noch mehr Attentate geplant? Was muss geschehen, um weitere Anschlagsversuche zu verhindern? Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, CDU, fordert schon am Freitag erste Maßnahmen:
" Die versuchten Bombenanschläge hätten, wenn sie erfolgreich gewesen wären, schlimme Folgen gehabt, und deshalb müssen wir auch immer neu Sicherheitsaspekte überdenken und ausrichten, und das gilt insbesondere für die Videoüberwachung. "
Mehr Videoüberwachung. Auf Bundesebene werden schon am Freitag die ersten Gespräche geführt. Der Staatsekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning:
" Die Videoüberwachung ist ein Thema zwischen uns und der Deutschen Bahn - und die Deutsche Bahn hat noch einmal erklärt, dass sie die Videoüberwachung ausweiten will. "
Noch am selben Tag erklärt Otto Wiesheu, Vorstandsmitglied der Deutschen Bahn:
" Wir wollen und werden die Videoüberwachung ausbauen, wir sind hier auch im Gespräch mit der Bundespolizei, und wir werden uns hier abstimmen, aber es ist eine klare Entscheidung, dass wir die Videoüberwachung ausbauen werden. "
Täglich fahren etwa fünf Millionen Menschen mit dem Zug, 5600 Bahnhöfe und Haltestellen müssten überwacht werden. Angesichts der massiven Bedrohung reiche das noch immer nicht aus, meint Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble:
" Wir brauchen übrigens die Videoüberwachung auch in anderen öffentlichen Bereichen, die gefährdet sind, das gilt besonders für den öffentlichen Nahverkehr. "
Busse, Bahnen, Züge - komplett überwacht von Videokameras. Diese Diskussion ist zwar nicht neu, gewinnt mit den vereitelten Attentaten jetzt aber eine andere Bedeutung. Bisher werden zwar schon zahlreiche öffentliche Plätze per Video überwacht, doch die Erfahrungen der Polizei sind dabei zweischneidig: Einerseits werden an den Orten, wo Kameras aufgebaut sind, weniger Straftaten begangen. Andererseits haben Untersuchungen ergeben, dass dies einen "Verdrängungseffekt" zur Folge hat: Die Täter suchen sich schlicht einen anderen Tatort. In Umfragen zeigen die Bürger nach den Geschehnissen kaum mehr Vorbehalte gegen die elektronische Überwachung. Und August Hanning begründet diesen Vorstoß so:
" Denn die Täter zu fassen, ist die wichtigste Prävention. Und ich glaube, wir müssen alle technischen Möglichkeiten einsetzen, und gerade die Erfahrungen in London haben uns gezeigt, wie wirksam Videoüberwachung sein kann, und ich glaube, dieses Beispiel, was wir gehört haben vom Bundeskriminalamt, ist ein erneuter Beleg für die Wirksamkeit der Videoüberwachung. "
Videokameras als das Mittel im Kampf gegen den Terrorismus? Die kritischen Stimmen sind leise, aber hörbar. Politiker von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zeigen sich nur wenig angetan vom neuesten Trend. Und auch bei den Sozialdemokarten hält sich die Begeisterung in Grenzen, wenngleich der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, durchaus Handlungsbedarf sieht.
" Das wird man an der ein oder anderen Stelle vielleicht noch zusätzlich machen können, aber wir wollen anderseits nicht, dass Deutschland flächendeckend von der Zugspitze bis nach Flensburg videotechnisch überwacht wird. "
Nach Ansicht der Kritiker reicht die Videoüberwachung alleine nicht aus, um den Terror in Deutschland zu verhindern. Ein Selbstmordattentäter lasse sich kaum von Kameras abschrecken, meint der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar:
" Es ist zum Beispiel ein Trugschluss, dass mehr Überwachung automatisch zu mehr Sicherheit führt. Bestes Beispiel ist ja die Videoüberwachung. Die Videoüberwachung mag geeignet sein, bestimmte Straftaten besser aufklären zu können. Zur Gefahrenabwehr taugt die Videoüberwachung nur dann, wenn hinter der Videokamera letztendlich auch ein Monitor ist, wo jemand sitzt, der im Falle eines Falles helfen kann. Das ist aber in den wenigstens Fällen möglich, allein schon wegen des schieren Umfangs der Daten, die da verarbeitet werden. Das heißt, häufig sind solche Videokameras Systeme, bei denen die Daten erstmal in einen schwarzen Kasten laufen und dann nach Stunden, nach Tagen gegebenenfalls ausgewertet werden. Das kann auch gar nicht anders sein. Dementsprechend muss man sich fragen: Gibt es andere Konzepte, die mehr Sicherheit bringen? "
Peter Schaar will sich lieber auf Menschen statt auf die Technik verlassen. Das erscheint ihm wesentlich vielversprechender:
" Dann waren es ja gerade die Zugbegleiter, die diese unbegleiteten Gepäckstücke gefunden haben und aus ihrem Zug entfernt haben. Eine Videokamera hätte das nicht leisten können. Ich denke mal, hier über Alternativen nachzudenken, zu schauen, wie viel können wir durch mehr Personal schaffen, das ist manchmal sinnvoller als jetzt auf bloße Überwachung zu setzen. Das gilt mit Sicherheit auch für die Flugsicherheit. Auch hier haben wir es ja jetzt zu tun mit einer verschärften personalen Kontrolle, Personen- und Gepäckkontrolle. Dagegen haben wir Datenschützer natürlich nichts. Es muss hier praktisch immer genau gefragt werden: Ist die Maßnahme wirklich geeignet, um diesen Gefahren vorzubeugen und zu begegnen? "
Eine verstärkte Videoüberwachung ist nur eines von vielen Instrumenten, die jetzt im Kampf gegen den Terror gefordert werden. Die meisten Vorschläge, die auf den Tisch kommen, sind ohnehin nicht neu. Dazu gehört auch die Diskussion um eine "Anti-Terror-Datei". Staatssekretär August Hanning:
" Ich bin überzeugt davon, dass wir die Anti-Terror-Datei sehr schnell bekommen werden. Es sind eigentlich keine gravierenden Differenzen mehr zu überwinden. "
Nach den vereitelten Attentaten mag der Staatssekretär im Bundesinnenministerium da Recht haben. Doch bis Freitag vergangener Woche herrschte unter den deutschen Sicherheitspolitikern alles andere als Einigkeit. Schon seit einigen Jahren flackert immer mal wieder die Diskussion um eine Anti-Terror-Datei auf. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar.
" Die Frage ist allerdings, warum ist diese Indexdatei nicht zustande gekommen? Und das waren eben nicht die Datenschützer, die das verhindert hätten, sondern da gab es durchaus auf der politischen Ebene offensichtlich keine Einigung. Gerade zwischen Bund und Ländern auch im Hinblick auf die jeweiligen unterschiedlichen Kompetenzen. Ich höre von den jeweiligen Fachleuten sowohl im Bundesinnenministerium als auch in Länderbehörden, dass eine solche Indexdatei schon längst hätte zustande kommen können, wenn hier nicht immer wieder aufgesattelt worden wäre. Das heißt: es gibt von politischer Ebene hier ganz häufig die Forderung eines kompletten Nachrichtenverbundes, und ein solcher kompletter Nachrichtenverbund ist nicht nur datenschutzrechtlich hoch problematisch, sondern auch auf die fachliche Aufgabenwahrnehmung durch die Nachrichtendienste und durch die Polizei. Das heißt, diese Forderung nach einem Vollverbund dieser Informationsbestände ist kontraproduktiv und letztlich schädlich für die Sicherheit. "
In einer solchen Datenbank sollen Informationen über ausländische Extremisten zusammengeführt werden. Die Sicherheitsbehörden könnten so per Knopfdruck abrufen, ob gegen jemanden etwas vorliegt. Soweit sind sich alle einig. Streit gab und gibt es allerdings darüber, wie viele Informationen genau mit dem Mausklick abrufbar sein sollen. Die einen plädieren für eine reine Indexdatei: Dort wären die jeweiligen Namen der Personen vermerkt und ein Hinweis darauf, ob und wo weitere Informationen gespeichert sind. Doch das war einigen Landespolitikern zu wenig, allen voran den Bayern und Niedersachsen reichte das nicht. Sie plädierten für eine so genannte Volltextdatei, in die Polizei und Nachrichtendienste detailliert ihre Informationen eingeben könnten. Schon im Jahr 2004 gab es dazu einen Gesetzentwurf im Bundesrat. Die rot-grüne Bundesregierung lehnte ihn schließlich ab. Begründung: Das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei würde dadurch unterlaufen. Auch die Mitarbeiter von Nachrichtendiensten waren gegen den Entwurf. Sie glaubten, dass ausländische Geheimdienste die Zusammenarbeit verweigern könnten, wenn die Deutschen gezwungen wären, ihre Erkenntnisse in einer allgemeinen Datei zu veröffentlichen. Eine Debatte, die sich nun schon über Jahre hinzieht - und das, obwohl sich dem Grunde nach fast alle darüber einig sind, dass eine Anti-Terror-Datei grundsätzlich nötig ist. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat nichts gegen ein solches Vorhaben - wenn die rechtlichen Voraussetzungen stimmen:
" Gegen einen solchen Nachrichtenaustausch auf der Basis von gesetzlichen Regelungen auch im Rahmen der Einhaltung des Grundgesetzes haben wir Datenschützer überhaupt nichts einzuwenden. Ich habe auch gar keine Bedenken dagegen, das ein wenig zu beschleunigen, in etwa dadurch, dass man eine gemeinsame Indexdatei einführt, indem dann im Rahmen der jeweiligen Aufgaben diese Daten dann eben auch ausgetauscht werden. "
Wobei: Die Tücke liegt im Detail. Denn die Frage, wie viele Informationen nun über die Indexdatei abrufbar sein sollten, ist noch nicht abschließend geklärt. Berlins Innensenator, Erhardt Körting, (SPD):
" Es hat eine lange Debatte um diese Datei gegeben. Auch die Geheimdienste hatten Bedenken, was in die Datei herein kann und was nicht. Es gibt einen Gesetzentwurf von Schäuble, der mit den Ländern weitgehend abgestimmt ist. Ich bin der Meinung, den sollte man jetzt in das Parlament geben. "
Vielleicht können die vereitelten Bombenattentate das bewirken, was die parlamentarische Auseinandersetzung bisher nicht geschafft hat: Einigkeit unter den Innenpolitikern herzustellen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zeigt sich da ganz optimistisch:
" Ganz sicher. Es wird ganz sicher bald eine Einigung geben. Wir haben noch einige unterschiedliche Punkte, eher in Detailfragen. Wenn man das öffentlich darlegen würde, würden die Menschen die Aufregung nicht verstehen. Mich hat die Debatte ein bisschen an das Sommerpausentheater erinnert. Es ist etwas übertrieben. "
Doch nicht nur die Vorschläge für mehr Videoüberwachung und eine Anti-Terror-Datei liegen nun wieder auf dem Tisch. Unionspolitiker haben den Einsatz von so genannten "Rail-Marshalls" gefordert: Bewaffnete Zugbegleiter. Sie sollen in der Bahn das leisten, was die Sky-Marshalls in Flugzeugen schon länger machen: unauffällig die Passagiere überwachen, um im Zweifelsfalle schnell eingreifen zu können. Am weitesten geht die Gewerkschaft der Polizei: Sie wünscht sich eine umfassende Rasterfahndung und möchte, dass die akustische Wohnraumüberwachung wieder ausgeweitet wird. Unionspolitiker hingegen gehen nicht ganz so weit: Sie plädieren, die Kronzeugenregelung wieder einzuführen. Zudem müssten den Ermittlungsbehörden die Daten der Maut zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz betrachtet gerade den Vorschlag, die Maut-Daten zu verwerten, mit großer Skepsis:
" Ich habe da schon Bedenken dagegen, dass man hier die Beweislast ein Stück umdreht. Dass heißt, dass man im Grunde genommen erst einmal dem Bürger als Risikofaktor begegnet, und dass man ihm dem Misstrauen entsprechend folgt mit Videokameras, mit sonstigen Überwachungsmaßnahmen, mit der Speicherung seiner Telekommunikationsdaten und zwar ohne, dass er sich irgendwie verdächtig gemacht hat. "
Das Informationsbedürfnis der Sicherheitsdienste steigt - und auch der Druck auf sie. Mit jedem weiteren Attentatsversuch - und das nicht nur in Deutschland. Nur wer genügend Daten hat, kann vielleicht Schlimmeres verhindern, ist die Argumentation der Behörden. Einerseits kann das der Bundesdatenschutzbeauftragte nachvollziehen. Andererseits:
" Das ist eine generelle Veränderung der Situation, die sich dadurch auch ausdrückt, zum Beispiel in solchen Aussagen, wie sie kürzlich auch von einem hohen Beamten eines deutschen Nachrichtendienstes genannt wurde. Wir müssen übergehen vom "need to know"-Prinzip zum "need to share"-Prinzip. Um es mal in Deutsch zu sagen: Der Erforderlichkeitsgrundsatz, der dem Datenschutzrecht zu Grunde liegt, soll abgelöst werden durch die größtmögliche Verteilung von Informationen an alle möglichen Stellen, für die diese Informationen von Interesse sein könnten, und dann sucht man sich das raus, was hier tatsächlich erforderlich ist. Einer solchen Entwicklung stehe ich doch sehr kritisch gegenüber. "
Doch in der gegenwärtigen Diskussion scheint wenig Platz für Bedenken. Zu groß ist der Schock, dass Deutschland nur haarscharf an Attentaten vorbeigekommen ist. Schon vor den vereitelten Bombenexplosionen lag der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf dem Tisch, der im September verabschiedet werden soll. Damit sollen die vorhandenen Anti-Terror-Pakete ergänzt werden. Wolfgang Bosbach, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag:
" Wir haben nach dem 11. September eine ganze Reihe von internationalen Maßnahmen gegen den Terrorismus beschlossen und ergriffen, aber wir haben auch noch Schutzlücken, die wir schließen müssen. Die Sicherheitsbehörden brauchen erweiterte Auskunftsbefugnisse. "
Das so genannte "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" sieht eine ganze Reihe von Befugnissen vor: Generell sollen die Befugnisse künftig nicht nur islamistischem Terrorismus gelten, sondern auch bei "sonstigen extremistischen Bestrebungen", und zwar nur dann, "wenn von ihnen eine schwerwiegende Gefährdung ausgeht und ein Gewaltbezug vorliegt, weil sie volksverhetzend Gewaltbereitschaft fördern oder Gewalt vorbereiten oder anwenden."
Sicherheitsdienste sollen zudem unbürokratisch Informationen über Flugbuchungen und Stammdaten von Bankkonten erhalten. Peter Schaar befürchtet:
" Ich denke daran auch, dass auf Kontostammdaten zugegriffen werden kann. Das ist ja auch eine Maßnahme, die eingeführt wurde seinerzeit mit der Begründung, der Terrorismus muss bekämpft werden. Terroristische Geldströme müssen verfolgt werden können. Dagegen hat ja niemand was - und heutzutage hat jedes Finanzamt diese Möglichkeit, diese Kontostammdaten abzufragen und viele Behörden auch. Das ist genau das Problem. Wenn erstmal solche Maßnahmen eingeführt worden sind, dann werden sie auch für andere Zwecke genutzt. "
Der zweite mutmaßliche Kofferbomben-Täter ist immer noch auf freiem Fuß. Ungewissheit und Angst bleiben, ob er - und wer noch alles - weitere Attentate vorbereiten. Dementsprechend hoch ist das Sicherheitsbedürfnis. Begriffe wie "Bürgerrechte und Datenschutz" haben da nicht gerade Hochkonjunktur. Doch das werde sich wieder ändern, meint Peter Schaar.
" Ich habe das Gefühl, dass es immer wie eine Wellenbewegung ist. Es gibt immer wie jetzt bei den jüngsten vereitelten Terroranschlägen einen Ausschlag in Richtung Sicherheit, und man muss allerdings dafür sorgen, und ich finde das ist Aufgabe gerade auch der Politik, sicherlich auch der Medien hier, ruhig zu reagieren und besonnen zu reagieren. Und auch die Nebenwirkungen von solchen Maßnahmen, die zur Steigerung von Sicherheit beitragen können, zu berücksichtigen. "
Monika Harms, Generalbundesanwältin: " Bei den Beschuldigten handelt es sich um den libanesischen Staatsangehörigen, dessen Vorname Yussuf Mohamad lautet. Er ist 21 Jahre alt, er ist Student der Mechatronik. Yussef Mohamad ist im September 2004 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und seit Februar 2005 für Kiel gemeldet. Ihm wurde durch die Landeshauptstadt Kiel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. "
Ruhig, aber bestimmt berichten Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes und Monika Harms, Generalbundesanwältin, was bisher ermittelt worden ist: Ende Juli finden Zugbegleiter in den Regionalzügen nach Dortmund und Koblenz zwei Koffer. Sie geben sie bei der Fundstelle ab. Am vergangenen Freitag liegt nun schwarz auf weiß vor, was erst nur ein Verdacht war: In den Koffern befanden sich Bomben, die nur wegen eines handwerklichen Fehlers nicht wie geplant zeitgleich explodiert sind. Das BKA veröffentlicht die Bilder von Überwachungsvideos der Bahnsteige. Auf ihnen sind zwei südländisch aussehende junge Männer zu sehen, die Koffer-Trolleys hinter sich her ziehen. Am Samstagmorgen wird einer der beiden in Kiel festgenommen. Der 21-jährige Libanese Yussuf Mohamad ist Student. Jörg Ziercke:
" Wir wissen nicht, was zwischen den beiden bis heute kommuniziert worden ist, ob man nachgedacht hat über den Fehlschlag, ob man dabei war, den Bombenbau zu korrigieren. "
Anhand von DNA-Spuren aus dem Koffer und von Yussuf Mohamad selbst können die Ermittler nachweisen, dass der 21-Jährige die Koffer in der Hand gehabt haben muss. Gestern wird der Terrorverdächtige dem Haftrichter vorgeführt: Er erlässt gegen den Libanesen Haftbefehl wegen vielfachen Mordversuchs mit gemeingefährlichen Mitteln. Von dem zweiten Bombenleger fehlt bisher allerdings noch jede Spur. Und die Ungewissheit wächst. Sind noch mehr Attentate geplant? Was muss geschehen, um weitere Anschlagsversuche zu verhindern? Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, CDU, fordert schon am Freitag erste Maßnahmen:
" Die versuchten Bombenanschläge hätten, wenn sie erfolgreich gewesen wären, schlimme Folgen gehabt, und deshalb müssen wir auch immer neu Sicherheitsaspekte überdenken und ausrichten, und das gilt insbesondere für die Videoüberwachung. "
Mehr Videoüberwachung. Auf Bundesebene werden schon am Freitag die ersten Gespräche geführt. Der Staatsekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning:
" Die Videoüberwachung ist ein Thema zwischen uns und der Deutschen Bahn - und die Deutsche Bahn hat noch einmal erklärt, dass sie die Videoüberwachung ausweiten will. "
Noch am selben Tag erklärt Otto Wiesheu, Vorstandsmitglied der Deutschen Bahn:
" Wir wollen und werden die Videoüberwachung ausbauen, wir sind hier auch im Gespräch mit der Bundespolizei, und wir werden uns hier abstimmen, aber es ist eine klare Entscheidung, dass wir die Videoüberwachung ausbauen werden. "
Täglich fahren etwa fünf Millionen Menschen mit dem Zug, 5600 Bahnhöfe und Haltestellen müssten überwacht werden. Angesichts der massiven Bedrohung reiche das noch immer nicht aus, meint Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble:
" Wir brauchen übrigens die Videoüberwachung auch in anderen öffentlichen Bereichen, die gefährdet sind, das gilt besonders für den öffentlichen Nahverkehr. "
Busse, Bahnen, Züge - komplett überwacht von Videokameras. Diese Diskussion ist zwar nicht neu, gewinnt mit den vereitelten Attentaten jetzt aber eine andere Bedeutung. Bisher werden zwar schon zahlreiche öffentliche Plätze per Video überwacht, doch die Erfahrungen der Polizei sind dabei zweischneidig: Einerseits werden an den Orten, wo Kameras aufgebaut sind, weniger Straftaten begangen. Andererseits haben Untersuchungen ergeben, dass dies einen "Verdrängungseffekt" zur Folge hat: Die Täter suchen sich schlicht einen anderen Tatort. In Umfragen zeigen die Bürger nach den Geschehnissen kaum mehr Vorbehalte gegen die elektronische Überwachung. Und August Hanning begründet diesen Vorstoß so:
" Denn die Täter zu fassen, ist die wichtigste Prävention. Und ich glaube, wir müssen alle technischen Möglichkeiten einsetzen, und gerade die Erfahrungen in London haben uns gezeigt, wie wirksam Videoüberwachung sein kann, und ich glaube, dieses Beispiel, was wir gehört haben vom Bundeskriminalamt, ist ein erneuter Beleg für die Wirksamkeit der Videoüberwachung. "
Videokameras als das Mittel im Kampf gegen den Terrorismus? Die kritischen Stimmen sind leise, aber hörbar. Politiker von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zeigen sich nur wenig angetan vom neuesten Trend. Und auch bei den Sozialdemokarten hält sich die Begeisterung in Grenzen, wenngleich der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, durchaus Handlungsbedarf sieht.
" Das wird man an der ein oder anderen Stelle vielleicht noch zusätzlich machen können, aber wir wollen anderseits nicht, dass Deutschland flächendeckend von der Zugspitze bis nach Flensburg videotechnisch überwacht wird. "
Nach Ansicht der Kritiker reicht die Videoüberwachung alleine nicht aus, um den Terror in Deutschland zu verhindern. Ein Selbstmordattentäter lasse sich kaum von Kameras abschrecken, meint der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar:
" Es ist zum Beispiel ein Trugschluss, dass mehr Überwachung automatisch zu mehr Sicherheit führt. Bestes Beispiel ist ja die Videoüberwachung. Die Videoüberwachung mag geeignet sein, bestimmte Straftaten besser aufklären zu können. Zur Gefahrenabwehr taugt die Videoüberwachung nur dann, wenn hinter der Videokamera letztendlich auch ein Monitor ist, wo jemand sitzt, der im Falle eines Falles helfen kann. Das ist aber in den wenigstens Fällen möglich, allein schon wegen des schieren Umfangs der Daten, die da verarbeitet werden. Das heißt, häufig sind solche Videokameras Systeme, bei denen die Daten erstmal in einen schwarzen Kasten laufen und dann nach Stunden, nach Tagen gegebenenfalls ausgewertet werden. Das kann auch gar nicht anders sein. Dementsprechend muss man sich fragen: Gibt es andere Konzepte, die mehr Sicherheit bringen? "
Peter Schaar will sich lieber auf Menschen statt auf die Technik verlassen. Das erscheint ihm wesentlich vielversprechender:
" Dann waren es ja gerade die Zugbegleiter, die diese unbegleiteten Gepäckstücke gefunden haben und aus ihrem Zug entfernt haben. Eine Videokamera hätte das nicht leisten können. Ich denke mal, hier über Alternativen nachzudenken, zu schauen, wie viel können wir durch mehr Personal schaffen, das ist manchmal sinnvoller als jetzt auf bloße Überwachung zu setzen. Das gilt mit Sicherheit auch für die Flugsicherheit. Auch hier haben wir es ja jetzt zu tun mit einer verschärften personalen Kontrolle, Personen- und Gepäckkontrolle. Dagegen haben wir Datenschützer natürlich nichts. Es muss hier praktisch immer genau gefragt werden: Ist die Maßnahme wirklich geeignet, um diesen Gefahren vorzubeugen und zu begegnen? "
Eine verstärkte Videoüberwachung ist nur eines von vielen Instrumenten, die jetzt im Kampf gegen den Terror gefordert werden. Die meisten Vorschläge, die auf den Tisch kommen, sind ohnehin nicht neu. Dazu gehört auch die Diskussion um eine "Anti-Terror-Datei". Staatssekretär August Hanning:
" Ich bin überzeugt davon, dass wir die Anti-Terror-Datei sehr schnell bekommen werden. Es sind eigentlich keine gravierenden Differenzen mehr zu überwinden. "
Nach den vereitelten Attentaten mag der Staatssekretär im Bundesinnenministerium da Recht haben. Doch bis Freitag vergangener Woche herrschte unter den deutschen Sicherheitspolitikern alles andere als Einigkeit. Schon seit einigen Jahren flackert immer mal wieder die Diskussion um eine Anti-Terror-Datei auf. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar.
" Die Frage ist allerdings, warum ist diese Indexdatei nicht zustande gekommen? Und das waren eben nicht die Datenschützer, die das verhindert hätten, sondern da gab es durchaus auf der politischen Ebene offensichtlich keine Einigung. Gerade zwischen Bund und Ländern auch im Hinblick auf die jeweiligen unterschiedlichen Kompetenzen. Ich höre von den jeweiligen Fachleuten sowohl im Bundesinnenministerium als auch in Länderbehörden, dass eine solche Indexdatei schon längst hätte zustande kommen können, wenn hier nicht immer wieder aufgesattelt worden wäre. Das heißt: es gibt von politischer Ebene hier ganz häufig die Forderung eines kompletten Nachrichtenverbundes, und ein solcher kompletter Nachrichtenverbund ist nicht nur datenschutzrechtlich hoch problematisch, sondern auch auf die fachliche Aufgabenwahrnehmung durch die Nachrichtendienste und durch die Polizei. Das heißt, diese Forderung nach einem Vollverbund dieser Informationsbestände ist kontraproduktiv und letztlich schädlich für die Sicherheit. "
In einer solchen Datenbank sollen Informationen über ausländische Extremisten zusammengeführt werden. Die Sicherheitsbehörden könnten so per Knopfdruck abrufen, ob gegen jemanden etwas vorliegt. Soweit sind sich alle einig. Streit gab und gibt es allerdings darüber, wie viele Informationen genau mit dem Mausklick abrufbar sein sollen. Die einen plädieren für eine reine Indexdatei: Dort wären die jeweiligen Namen der Personen vermerkt und ein Hinweis darauf, ob und wo weitere Informationen gespeichert sind. Doch das war einigen Landespolitikern zu wenig, allen voran den Bayern und Niedersachsen reichte das nicht. Sie plädierten für eine so genannte Volltextdatei, in die Polizei und Nachrichtendienste detailliert ihre Informationen eingeben könnten. Schon im Jahr 2004 gab es dazu einen Gesetzentwurf im Bundesrat. Die rot-grüne Bundesregierung lehnte ihn schließlich ab. Begründung: Das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei würde dadurch unterlaufen. Auch die Mitarbeiter von Nachrichtendiensten waren gegen den Entwurf. Sie glaubten, dass ausländische Geheimdienste die Zusammenarbeit verweigern könnten, wenn die Deutschen gezwungen wären, ihre Erkenntnisse in einer allgemeinen Datei zu veröffentlichen. Eine Debatte, die sich nun schon über Jahre hinzieht - und das, obwohl sich dem Grunde nach fast alle darüber einig sind, dass eine Anti-Terror-Datei grundsätzlich nötig ist. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat nichts gegen ein solches Vorhaben - wenn die rechtlichen Voraussetzungen stimmen:
" Gegen einen solchen Nachrichtenaustausch auf der Basis von gesetzlichen Regelungen auch im Rahmen der Einhaltung des Grundgesetzes haben wir Datenschützer überhaupt nichts einzuwenden. Ich habe auch gar keine Bedenken dagegen, das ein wenig zu beschleunigen, in etwa dadurch, dass man eine gemeinsame Indexdatei einführt, indem dann im Rahmen der jeweiligen Aufgaben diese Daten dann eben auch ausgetauscht werden. "
Wobei: Die Tücke liegt im Detail. Denn die Frage, wie viele Informationen nun über die Indexdatei abrufbar sein sollten, ist noch nicht abschließend geklärt. Berlins Innensenator, Erhardt Körting, (SPD):
" Es hat eine lange Debatte um diese Datei gegeben. Auch die Geheimdienste hatten Bedenken, was in die Datei herein kann und was nicht. Es gibt einen Gesetzentwurf von Schäuble, der mit den Ländern weitgehend abgestimmt ist. Ich bin der Meinung, den sollte man jetzt in das Parlament geben. "
Vielleicht können die vereitelten Bombenattentate das bewirken, was die parlamentarische Auseinandersetzung bisher nicht geschafft hat: Einigkeit unter den Innenpolitikern herzustellen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zeigt sich da ganz optimistisch:
" Ganz sicher. Es wird ganz sicher bald eine Einigung geben. Wir haben noch einige unterschiedliche Punkte, eher in Detailfragen. Wenn man das öffentlich darlegen würde, würden die Menschen die Aufregung nicht verstehen. Mich hat die Debatte ein bisschen an das Sommerpausentheater erinnert. Es ist etwas übertrieben. "
Doch nicht nur die Vorschläge für mehr Videoüberwachung und eine Anti-Terror-Datei liegen nun wieder auf dem Tisch. Unionspolitiker haben den Einsatz von so genannten "Rail-Marshalls" gefordert: Bewaffnete Zugbegleiter. Sie sollen in der Bahn das leisten, was die Sky-Marshalls in Flugzeugen schon länger machen: unauffällig die Passagiere überwachen, um im Zweifelsfalle schnell eingreifen zu können. Am weitesten geht die Gewerkschaft der Polizei: Sie wünscht sich eine umfassende Rasterfahndung und möchte, dass die akustische Wohnraumüberwachung wieder ausgeweitet wird. Unionspolitiker hingegen gehen nicht ganz so weit: Sie plädieren, die Kronzeugenregelung wieder einzuführen. Zudem müssten den Ermittlungsbehörden die Daten der Maut zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz betrachtet gerade den Vorschlag, die Maut-Daten zu verwerten, mit großer Skepsis:
" Ich habe da schon Bedenken dagegen, dass man hier die Beweislast ein Stück umdreht. Dass heißt, dass man im Grunde genommen erst einmal dem Bürger als Risikofaktor begegnet, und dass man ihm dem Misstrauen entsprechend folgt mit Videokameras, mit sonstigen Überwachungsmaßnahmen, mit der Speicherung seiner Telekommunikationsdaten und zwar ohne, dass er sich irgendwie verdächtig gemacht hat. "
Das Informationsbedürfnis der Sicherheitsdienste steigt - und auch der Druck auf sie. Mit jedem weiteren Attentatsversuch - und das nicht nur in Deutschland. Nur wer genügend Daten hat, kann vielleicht Schlimmeres verhindern, ist die Argumentation der Behörden. Einerseits kann das der Bundesdatenschutzbeauftragte nachvollziehen. Andererseits:
" Das ist eine generelle Veränderung der Situation, die sich dadurch auch ausdrückt, zum Beispiel in solchen Aussagen, wie sie kürzlich auch von einem hohen Beamten eines deutschen Nachrichtendienstes genannt wurde. Wir müssen übergehen vom "need to know"-Prinzip zum "need to share"-Prinzip. Um es mal in Deutsch zu sagen: Der Erforderlichkeitsgrundsatz, der dem Datenschutzrecht zu Grunde liegt, soll abgelöst werden durch die größtmögliche Verteilung von Informationen an alle möglichen Stellen, für die diese Informationen von Interesse sein könnten, und dann sucht man sich das raus, was hier tatsächlich erforderlich ist. Einer solchen Entwicklung stehe ich doch sehr kritisch gegenüber. "
Doch in der gegenwärtigen Diskussion scheint wenig Platz für Bedenken. Zu groß ist der Schock, dass Deutschland nur haarscharf an Attentaten vorbeigekommen ist. Schon vor den vereitelten Bombenexplosionen lag der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf dem Tisch, der im September verabschiedet werden soll. Damit sollen die vorhandenen Anti-Terror-Pakete ergänzt werden. Wolfgang Bosbach, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag:
" Wir haben nach dem 11. September eine ganze Reihe von internationalen Maßnahmen gegen den Terrorismus beschlossen und ergriffen, aber wir haben auch noch Schutzlücken, die wir schließen müssen. Die Sicherheitsbehörden brauchen erweiterte Auskunftsbefugnisse. "
Das so genannte "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" sieht eine ganze Reihe von Befugnissen vor: Generell sollen die Befugnisse künftig nicht nur islamistischem Terrorismus gelten, sondern auch bei "sonstigen extremistischen Bestrebungen", und zwar nur dann, "wenn von ihnen eine schwerwiegende Gefährdung ausgeht und ein Gewaltbezug vorliegt, weil sie volksverhetzend Gewaltbereitschaft fördern oder Gewalt vorbereiten oder anwenden."
Sicherheitsdienste sollen zudem unbürokratisch Informationen über Flugbuchungen und Stammdaten von Bankkonten erhalten. Peter Schaar befürchtet:
" Ich denke daran auch, dass auf Kontostammdaten zugegriffen werden kann. Das ist ja auch eine Maßnahme, die eingeführt wurde seinerzeit mit der Begründung, der Terrorismus muss bekämpft werden. Terroristische Geldströme müssen verfolgt werden können. Dagegen hat ja niemand was - und heutzutage hat jedes Finanzamt diese Möglichkeit, diese Kontostammdaten abzufragen und viele Behörden auch. Das ist genau das Problem. Wenn erstmal solche Maßnahmen eingeführt worden sind, dann werden sie auch für andere Zwecke genutzt. "
Der zweite mutmaßliche Kofferbomben-Täter ist immer noch auf freiem Fuß. Ungewissheit und Angst bleiben, ob er - und wer noch alles - weitere Attentate vorbereiten. Dementsprechend hoch ist das Sicherheitsbedürfnis. Begriffe wie "Bürgerrechte und Datenschutz" haben da nicht gerade Hochkonjunktur. Doch das werde sich wieder ändern, meint Peter Schaar.
" Ich habe das Gefühl, dass es immer wie eine Wellenbewegung ist. Es gibt immer wie jetzt bei den jüngsten vereitelten Terroranschlägen einen Ausschlag in Richtung Sicherheit, und man muss allerdings dafür sorgen, und ich finde das ist Aufgabe gerade auch der Politik, sicherlich auch der Medien hier, ruhig zu reagieren und besonnen zu reagieren. Und auch die Nebenwirkungen von solchen Maßnahmen, die zur Steigerung von Sicherheit beitragen können, zu berücksichtigen. "