Freitag, 19. April 2024

Archiv

Terrorismus in Deutschland
Islamist schlich sich beim Verfassungsschutz ein

In das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat sich ein mutmaßlicher Islamist eingeschlichen. Die Behörde bestätigte am Abend entsprechende Medienberichte. Demnach soll der Mann einen Bombenanschlag auf die Zentrale des BfV geplant haben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilte jedoch mit, es gebe keine Hinweise, dass eine Gefahr bestanden habe.

29.11.2016
    Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln.
    Unklar blieb zunächst, wie weit fortgeschritten die Vorbereitungen des Anschlags waren. (dpa / Oliver Berg )
    Dem Mann, einem deutschen Staatsbürger, werde "vorgeworfen, sich im Internet unter falschem Namen islamistisch geäußert und in Internetchats Amtsinterna preisgegeben zu haben", sagte eine BfV-Sprecherin. Gegen den Mann sei Haftbefehl ergangen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf relativierte Berichte über einen geplanten Bombenanschlag auf die Zentrale des Verfassungsschutzes in Köln. Unter anderem die Zeitung "Die Welt" hatte berichtet, der Beschuldigte habe sich in seiner Vernehmung zu seinen Anschlagsplänen bekannt. Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen bisher aber keine Hinweise ergeben, dass eine Gefahr bestanden habe. Es werde wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der versuchten Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt.
    Der Mann sei erst vor Kurzem als Quereinsteiger eingestellt worden und habe sich während der Ausbildung und in seinem Einsatzbereich "unauffällig verhalten", sagte die BfV-Sprecherin. Dem Magazin "Der Spiegel" zufolge sollte der Mann die islamistische Szene in Deutschland beobachten. Er konvertierte demnach 2014 unbemerkt von seiner Familie zum Islam und radikalisierte sich. Vor rund vier Wochen kamen die Behörden ihm auf die Schliche.
    Im Internet sensible Informationen feilgeboten
    Den Berichten zufolge bot der 51-Jährige im Internet unter falschem Namen an, weitere sensible Informationen preiszugeben, die zu einer Gefährdung des Amtes hätten führen können. Bei ihm wurden demnach Speichermedien mit Informationen etwa zu Einsätzen und Einsatzorten gefunden. Diese habe er dann einem Chat-Partner verraten, heißt es unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Der Chat-Partner sei aber selbst ein BfV-Mitarbeiter gewesen. (tgs/us/ nin)