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Terrorvereinigung Dschunud-al-Sham
Mutmaßliche Terroristen vor Gericht

In Berlin hat heute der Prozess gegen zwei mutmaßliche Terroristen begonnen, die sich in Syrien für die Organisation "Dschunud al-Scham" engagiert haben sollen. Die beiden Angeklagten sollen in Syrien militärisch ausgebildet worden sein und dort auch an Kampfhandlungen beteiligt gewesen sein.

Von Daniela Siebert | 08.01.2015
    Der Angeklagte Fatih I. im Kammergericht Berlin.
    Der Angeklagte Fatih I. im Kammergericht Berlin. (dpa/picture alliance/Maurizio Gambarini)
    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung wirft der Generalbundesanwalt den beiden Angeklagten vor. Konkret geht es um die in Deutschland bislang wenig bekannte "Dschunud al-Sham". Das ist arabisch und bedeutet "Soldaten Syriens". Die Gruppe soll mehrere Hundert Kämpfer stark sein und von einem kampferprobten Georgier angeführt werden. Was "Junud al Sham" so gefährlich macht, charakterisiert Bundesanwalt Matthias Krauß so:
    "Bei der Vereinigung "Dschunud al-Sham" handelt es sich um eine eigenständige Vereinigung, unabhängig vom "Islamischen Staat", die eher tschetschenische Wurzeln hat. Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch, es werden Terroranschläge begangen und die Vereinigungen gehen militärisch gegen die dortigen Machthaber vor. Also es werden Straftatbestände wie Mord und Entführung begangen und das macht diese Gruppierungen zu terroristischen Vereinigungen."
    Für den Prozess galten daher höchste Sicherheitsvorkehrungen. Die beiden Angeklagten, ein 35-jähriger Deutscher und ein 27-jähriger Türke, saßen einzeln rechts und links des Saals in riesigen Glaskästen. Je zwei Verteidiger auf den Bänken vor ihnen. Beide Beschuldigte sind dunkelhaarig, mit Vollbärten und trugen unauffällige Freizeitkleidung zum Prozess. Bei der Feststellung ihrer Personalien gaben beide an, keinen Beruf zu haben.
    Rund ein Dutzend Zuschauer verfolgte den Prozess, darunter drei Frauen mit Kopftüchern und langen Mänteln, denen der deutsche Angeklagte zu Prozessbeginn liebevoll zulächelte. Der Versuch seines Anwalts, die Verlesung der Anklage juristisch zu verhindern, scheiterte. Sie lautet im Wesentlichen:
    "Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, sich im Jahr 2013 nach Syrien begeben zu haben, um sich dort am gewalttätigen Dschihad zu beteiligen, sie haben sich dann dort der terroristischen Vereinigung Junud al Sham angeschlossen, sich militärisch ausbilden lassen und an Kampfhandlungen dieser Vereinigung teilgenommen."
    Die Targo-Bank um 25.000 Euro betrogen?
    Zwischen Juni und September 2013 sollen sich die beiden Angeklagten in Syrien aufgehalten und einer paramilitärischen Ausbildung unterzogen haben. Der Deutsche Fatih K. soll danach auch mit einer Kalaschnikow an Kampfhandlungen teilgenommen und Propagandavideos gefilmt haben. Was Inhalt der Bilder ist, umschreibt Bundesanwalt Krauß nur vage:
    "Auf den Propagandavideos sind keine Gräueltaten zu sehen, sondern allgemeine Propaganda für die terroristische Vereinigung, es werden Sprecher gezeigt, es werden entsprechende Embleme der Vereinigung gezeigt und es wird versucht, Muslime für den Kampf, für den Dschihad in Syrien zu gewinnen."
    Der türkische Angeklagte soll zwar nicht gekämpft, dafür aber die Targo-Bank um 25.000 Euro betrogen haben, um die Terrororganisation damit zu finanzieren.
    Über die Verlesung der Anklage kam der Prozess heute nicht hinaus, denn durch Anträge der Verteidiger musste vorerst unterbrochen werden. Gerichtssprecher Tobias Kaehne fasst diese so zusammen:
    "Zum einen gab es Einen Antrag auf Unterbrechung, damit die Besetzung des Gerichtes überprüft werden kann, ferner hat einer der Verteidiger einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt, weil aus seiner Sicht die Anklage nicht hinreichend konkret ist und dann hat es einen Befangenheitsantrag gegeben, gegen mehrere Mitglieder des Senates, sie sollen an einem früheren Urteil mitgewirkt haben und sich da in einer Weise über den dortigen Angeklagten geäußert haben, die aus Sicht der Verteidigung nun die Sorge zulässt, dass auch im hiesigen Verfahren Vorurteile bestehen."
    Der Prozess soll am 15. Januar fortgesetzt werden. Die Zuschauerinnen warfen dem Angeklagten Fatih K. beim Verlassen des Gerichtssaals Kusshände zu. Ihm und seinem Mitstreiter drohen bis zu zehn Jahre Haft.