
Der Landtag in Erfurt änderte dazu das Rettungsdienstgesetz. Ein Telenotarzt soll über Kommunikations- und Informationstechnologien helfen, wenn sich im Ernstfall erst einmal nur nicht-ärztliches Personal an einem Einsatzort einfindet. Er könnte beispielsweise einen Rettungsassistenten anleiten, ärztliche Maßnahmen vorzunehmen. Telenotärzte gibt es bereits in einigen Kommunen etwa in Nordrhein-Westfalen oder neuerdings in Rheinland-Pfalz. Andere Bundesländer arbeiten an solchen Systemen oder experimentieren mit ersten Projekten.
Diese Nachricht wurde am 02.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.