Prozess um verbotene NS-Parole
Thüringer AfD-Landeschef Höcke zu Geldstrafe verurteilt

Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Höcke im Prozess um die Verwendung einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt. Demnach soll Höcke 100 Tagessätze à 130 Euro zahlen.

14.05.2024
    Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, ist in einer Verhandlungspause durch die geöffnete Tür des Gerichtssaals im Landgericht zu sehen.
    Der Thüringer AfD-Chef Höcke ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er eine verbotene NS-Parole verwendet hat. (picture alliance / dpa / Hendrik Schmidt)
    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Politiker im Mai 2021 auf einer Kundgebung in Merseburg wissentlich die Parole "Alles für Deutschland" benutzte. Dabei handle es sich um das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs.

    Höcke bezeichnete sich als unschuldig

    Der Vorsitzende Richter erklärte in der Urteilsverkündung, das Gericht sei davon überzeugt, dass Höcke um das Verbot der Parole gewusst und diese trotzdem verwendet habe. Höcke wies dies zurück und bezeichnete sich als unschuldig. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist innerhalb von einer Woche möglich.
    Höcke will bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antreten. Der Thüringer Verfassungsschutz stuft den AfD-Landesverband als rechtsextremistisch ein.
    Diese Nachricht wurde am 14.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.