Deutsche Bahn
Tickets dürfen laut Gerichtsurteil nicht ausschließlich digital verkauft werden

Die Deutsche Bahn muss ihre Tickets auch weiterhin auf Papier anbieten.

    Auf dem Display eines Smartphones wird der QR-Code vom bundesweiten Deutschland-Ticket neben den Logos von VBB und BVG angezeigt, während im Hintergrund eine S-Bahn vorbeifährt.
    Der Datenschutz von Bahnkunden wird gestärkt. (picture alliance / dpa / Monika Skolimowska)
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main untersagte dem Unternehmen, "Sparpreis"- oder "Supersparpreis"-Tickets davon abhängig zu machen, dass die Kunden eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer angeben. Diese Datenverarbeitung sei für die Vertragserfüllung nicht erforderlich, hieß es zur Begründung. Geklagt hatten Verbraucherschützer. Unter anderem "Sparpreis"- und "Supersparpreis"-Tickets konnten bis zum 15. Dezember 2024 nur digital erworben werden. Das Urteil ist nicht anfechtbar.
    (Az.: 6 UKI 14/24)
    Diese Nachricht wurde am 11.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.