Deutsche Bahn
Tickets dürfen laut Gerichtsurteil nicht ausschließlich digital verkauft werden

Die Deutsche Bahn muss ihre Tickets auch weiterhin auf Papier anbieten.

    Auf dem Display eines Smartphones wird der QR-Code vom bundesweiten Deutschland-Ticket neben den Logos von VBB und BVG angezeigt, während im Hintergrund eine S-Bahn vorbeifährt.
    Der Datenschutz von Bahnkunden wird gestärkt. (picture alliance / dpa / Monika Skolimowska)
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main untersagte dem Unternehmen, "Sparpreis"- oder "Supersparpreis"-Tickets davon abhängig zu machen, dass die Kunden eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer angeben. Diese Datenverarbeitung sei für die Vertragserfüllung nicht erforderlich, hieß es zur Begründung. Geklagt hatten Verbraucherschützer.
    Die verbiligten Tickets konnten bis zum 15. Dezember 2024 nur digital erworben werden. Das Urteil ist nicht anfechtbar.
    Diese Nachricht wurde am 11.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.