
Jetzt will der Deutsche Fußball-Bund nach Aussage seines Vize-Präsidenten Recht, Rainer Koch, einem Teil der Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Alle Neuzugänge nach dem 11. November 2015, die kein EM-Ticket erhalten haben, können austreten und erhalten ihren Jahresbeitrag zurück. Von der Aufnahmegebühr ist aber nicht die Rede. Kochs Aussage überrascht, denn vor wenigen Wochen hat der Dachverband noch ganz anders argumentiert, erinnert der Kartellrechtler Mark E. Orth:
"Vor kurzem ließ der DFB verlauten, es gebe ein Gutachten, welches die Vorwürfe des Bundeskartellamtes ausräumen würde und was man schon vorab erstellt hat. Offenbar ist man sich dieser gutachterlichen Stellung jetzt doch nicht so sicher."
Kartellrechtler: Angebot räumt den Missbrauch nicht aus
Das "Angebot" löse aber auch nicht das Problem, meint Orth. Diese Teilentschädigung, und dann auch nur für einen Teil der Fans, räume nicht den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung aus. Der DFB solle sich im Umgang mit kartellrechtlichen Problemen ein Beispiel am Deutschen Eishockey-Bund nehmen. Als der DEB sich vor der WM 2001 ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt sah, weil er die Karten für das Halbfinale und das Endspiel nur im Bündel angeboten hatte,
"… hat er kurz nach Eröffnung des Kartellverfahrens das Problem dahingehend gelöst, dass er die Erwerber des Pakets entschädigt hat, ihnen eine Kündigungsmöglichkeit eingeräumt hat, und dann die Möglichkeit eingeräumt hat, die Final- und Halbfinalspiele getrennt außerhalb eines Bündels zu erwerben."
Eine derartige umfassende Lösung erwartet Kartellrechtler Orth jetzt vom DFB. Denn das Bundeskartellamt ermittelt weiter und dürfte nach seiner Meinung mit dieser Offerte nicht zufrieden sein. Neben weiteren Entschädigungszahlungen könnte auch eine Geldbuße drohen.