
Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies die Klage ab. Das bedeutet, dass sich Bytedance an das Gesetz für digitale Märkte und damit an schärfere Regeln als bisher zugunsten der Nutzer halten muss.
Die EU-Kommission hatte Bytedance im September auf die Liste gesetzt, auf der auch andere große Unternehmen stehen. Bytedance klagte dagegen.
Diese Nachricht wurde am 17.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.