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Tippgeber für Versicherungen
Zusatzverdienst mit Risiken und Nebenwirkungen

Versicherungsvertreter bekommen meist für abgeschlossene Policen eine Provision. Auch Menschen außerhalb der Branche werden von den Versicherungen gerne eingespannt, als sogenannte "Tippgeber". Sie sollen bei Freunden und Bekannten vorfühlen, wer Interesse an einer Versicherung hat und werden dafür belohnt.

Von Jörg Stroisch | 27.11.2014
    Wie sich ein kleiner Schüler-Nebenjob in Richtung Versicherungsvermittlung entwickelt, zeigt das Beispiel einer 18-jährigen Schülerin. Da sie fließend kroatisch und serbisch spricht, bot ihr ein Versicherungsmakler einen Übersetzerjob an. Nach einigen Wochen wurde ihr aber eine andere Tätigkeit angeboten:
    "Zu Anfang sollte ich mir die Orte im Internet aussuchen, wo sich die meisten kroatischen, serbischen, bosnischen Leute aufhalten. Und dort sollte ich halt hinfahren und meine Visitenkarten zum Beispiel in Restaurants hinterlegen und in den Kirchen dort halt meine Visitenkarten verteilen, damit die mich halt kontaktieren können. Und somit sollte ich halt Kunden anschaffen für die."
    Außerdem sollte die 18-jährige Schülerin ihre Freunde und Verwandtschaft beispielsweise über Facebook ansprechen und als mögliche Kunden anwerben. Sie wäre damit eine sogenannte Tippgeberin für Versicherungen. Finanziell wäre das ein attraktives Zubrot: Sie würde pro Vertrag eine sogenannte Zuführungsvergütung erhalten, das können je nach Produkt auch schon mal mehrere Hundert Euro sein.
    Einsatz von Tippgebern lohnt sich
    Die Tätigkeit von Tippgebern ist dabei klar umrissen, beschreibt Ulrike Pott, Pressesprecherin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft:
    "Der Tippgeber stellt den Kontakt zwischen einem Versicherungsinteressenten und dem Versicherungsvermittler her. Und die Tätigkeit des Tippgebers ist sehr klar abgegrenzt von der Tätigkeit eines Versicherungsvermittlers. Der Vermittler muss explizit eine Erlaubnis haben durch die Industrie- und Handelskammer und er muss dafür auch eine Mindestqualifikation nachweisen."
    Für die Versicherungsgesellschaften zahlt sich der Einsatz von Tippgebern in der Regel aus. Denn stellen Freunde oder Bekannte den ersten Kontakt her, sind die potenziellen Kunden im Beratungsgespräch häufig aufgeschlossener. Die Chance auf einen Vertragsabschluss steigt.
    Und so ist die Anwerbung von Tippgebern in der Versicherungsbranche gängige Praxis, sagt Elke Weidenbach, Expertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Verbraucherschützerin hält das auch für legitim. Wichtig sei aber, dass im Anschluss die eigentliche Beratung durch den Versicherungsvermittler fachlich gut durchgeführt werde. Denn sonst gäbe es für die Tippgeber ein Risiko:
    "Wenn man bei Freunden einen Tipp gibt, der nicht ganz so glücklich ist, stellt sich ja dann heraus, wenn ein Schaden passiert ist. Und wenn dann der Versicherer nicht so zahlt, wie der Freund sich das vorstellt, dann fällt es ja spätestens auf die Tippgeberin zurück, weil dann natürlich gesagt wird: Was hast du mir da empfohlen? Das ist ja absoluter Quatsch."
    Tippgeber werden persönlich verantwortlich gemacht
    Grundsätzlich haftet zwar der Versicherungsvermittler oder das Versicherungsunternehmen bei einer Fehlberatung. Trotzdem wird der Tippgeber von Freuden meist auch persönlich verantwortlich gemacht. In der Praxis kommen solche Fälle immer wieder vor. Wer als Tippgeber für Versicherungen arbeiten möchte, sollte sich das deshalb vorher gut überlegen, rät Verbraucherschützerin Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten:
    "Vielleicht es ja dann doch so, dass die Damen oder Herren, die eigentlich überhaupt keine Ausbildung haben in diesem Bereich, dass die einfach dann auch die Vermittlung dieser Verträge tätigen. Kontrollieren tut das im Endeffekt keiner."
    Laut Vermittlerrichtlinie ist dies strikt untersagt. Tippgeber dürfen nicht bei Versicherungsthemen beraten. Sie dürfen natürlich auch keine Verträge abschließen. Die Versicherungsbranche distanziert sich deshalb auch ausdrücklich von einer solchen Praxis. Alle großen Versicherungsgesellschaften in Deutschland haben sich so in einem Verhaltenskodex zu seriöser Beratung verpflichtet.