Zweibrücken
Tötung eines Zugbegleiters: Landgericht sieht keine Gründe für Mordanklage

Im Fall des im Februar in Rheinland-Pfalz getöteten Zugbegleiters muss sich der mutmaßliche Täter doch nicht wegen Mordes verantworten.

    Bahnmitarbeiter stehen während einer Gedenkminute für einen getöteten Zugbegleiter im Berliner Hauptbahnhof.
    Die Tötung eines Zugbegleiters hatte Bestürzung und Anteilnahme ausgelöst. (Sebastian Christoph Gollnow / dpa / Sebastian Gollnow)
    Anders als die Staatsanwaltschaft sieht das Landgericht Zweibrücken keinen Tötungsvorsatz. Vielmehr komme eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht, teilte das Gericht mit.
    Der Prozess soll am 24. Juni beginnen. Der Beschuldigte, ein griechischer Staatsbürger aus Luxemburg, soll den Zugbegleiter im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle mehrmals mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Der Mann starb zwei Tage nach der Tat in einem Krankenhaus. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nahm der Beschuldigte den Tod des Zugbegleiters "billigend in Kauf". Sie hatte deshalb Anklage wegen Mordes erhoben.
    Diese Nachricht wurde am 12.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.