
Unter anderem geht es um Künstliche Intelligenz mit "allgemeinem Verwendungszweck". Gemeint sind damit Systeme, die etwa Texte schreiben, Sprache analysieren oder programmieren können. So müssen die Betreiber künftig etwa offenlegen, wie ihre Systeme funktionieren und mit welchen Daten sie trainiert wurden. Besonders leistungsstarke Modelle, die potenziell auch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnten, sollen zudem Sicherheitsvorkehrungen protokollieren müssen.
Diese Nachricht wurde am 02.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.