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Trickserei bei Wertpapierprovisionen

Eigentlich sollte für den Anleger inzwischen erkennbar sein, ob der Bankmitarbeiter bei der Empfehlung bestimmter Finanzprodukte Eigeninteressen verfolgt. Doch der Verbraucherzentrale Bundesverband wirft Banken vor, dass sie Schlupflöcher nutzen.

Von Dieter Nürnberger |
    Der Vorwurf des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vzbv wiegt schwer: Banken würden vielfach ihre eigenen Gewinninteressen beim Verkauf von Finanzprodukten verschweigen. Konkret geht es um die Offenlegung von Provisionen. In einer eigenen Untersuchung wollten die Verbraucherschützer herausfinden, inwieweit Banken und Sparkassen ihre Kunden über die Provisionen aufklären, die sie bei einem erfolgreichen Geschäft bekommen. Dazu wurden insgesamt 126 Bankhäuser angeschrieben. Die Rücklaufquote war jedoch bescheiden – nur rund ein Fünftel der Befragten antworteten überhaupt. Allein diese hohe Verweigerungshaltung zeuge nicht gerade von Transparenz, sagt der vzbv.

    Aus diesen wenigen Rückläufen habe sich aber ergeben, dass viele Banken Wertpapiere, insbesondere Zertifikate und Investmentfonds, auch als Festpreisgeschäft verkaufen würden. Sie machen deshalb auch keine Angaben zur Provision, denn diese seien nur bei Kommissionsgeschäften als solche zu deklarieren und auch gesetzlich vorgeschrieben. Arno Gottschalk ist Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Bremen.

    "In diesen Fällen kauft die Bank die Wertpapiere auf eigene Rechnung. Sie wird somit zuerst Eigentümer dieser Wertpapiere und verkauft die dann an die Kunden weiter. Somit verdient sie keine Provision in diesem Bereich, sondern sie verdient an der Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis. Das nennt man dann Gewinn- oder Handelsmarge."

    Die Höhe dieser Marge müssen die Banken aber nicht offenlegen, weil es sich formal nicht um eine Provision handelt. Verbraucherschützer halten diese Angabe aber für wichtig, weil dadurch der Kunde besser einschätzen könne, welches Eigeninteresse die Bank oder ein Bankberater an einem bestimmten Finanzproduktverkauf haben könnten. Gerd Billen vom Vorstand des vzbv vermutet nun, dass vielleicht absichtlich umetikettiert wird, um die gesetzlichen Vorgaben zur Transparenz zu umgehen. Da die Umfrage des Verbandes aber letztendlich nur auf der Auswertung von 25 Antwortbriefen der Banken basiert, formuliert er vorsichtig.

    "Aus Sicht der Verbraucher stellt sich aber die Frage, ob hier gesetzliche Offenlegungspflichten umgangen werden. Das ist ein Verdacht, den ich äußere. Wenn das so wäre, dann würde gegen den Geist der Offenlegungspflicht verstoßen."

    Die Antwort der Dachverbände der Banken und der Kreditwirtschaft kam prompt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zeichne ein Zerrbild der Realität, hieß es in einer schriftlichen Erklärung. Verschleiert werde nichts – zudem habe der den Banken zugeschickte Fragebogen der Verbraucherschützer eine zutreffende Beantwortung der Fragen gar nicht zugelassen. Die aus der Befragung abgeleiteten Ergebnisse seien verantwortungslos.

    Auch das zuständige Verbraucherschutzministerium reagierte: Ministerin Ilse Aigner (CSU) kündigte die Umsetzung des ohnehin noch ausstehenden Honoraranlageberatungsgesetzes an – vor der parlamentarischen Sommerpause.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband bleibt dabei: Schlupflöcher im Gesetz müssten geschlossen werden. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht müsse den Verdachtfällen nachgehen.