Berlin
"Trostfrauen"-Mahnmal darf vorerst stehen bleiben

Das "Trostfrauen"-Mahnmal in Berlin darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst bis Ende September stehen bleiben. Es erinnert an die Opfer sexueller Gewalt im Zweiten Weltkrieg in Japan.

    Nahaufnahme der bronzenen Statue eines koreanischen Mädchens mit einem Blumenkranz auf dem Kopf.
    Die Friedensstatue auf dem Unionsplatz in Berlin Moabit ist ein Mahnmal für die sogenannten "Trostfrauen" und ein Symbol gegen sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen. (picture alliance / Associated Press / Markus Schreiber)
    In dem Beschluss des Gerichts heißt es, es könne nicht festgestellt werden, dass öffentliche Belange des Berliner Bezirks Mitte die Kunstfreiheit überwiegen. Das Mahnmal in Moabit erinnert unter anderem an die Verschleppung und Zwangsprostitution von schätzungsweise 200.000 koreanischen Frauen durch japanische Soldaten. Diese Frauen wurden beschönigend "Trostfrauen" genannt. Das Mahnmal zeigt eine traditionell gekleidete Frau auf einem Stuhl sitzend neben einem leeren Stuhl.
    Die Aufstellung der Figur durch einen Verband wurde 2020 durch den Bezirk Mitte für ein Jahr genehmigt. Nach einer erstmaligen Verlängerung bis zum 28. September 2022 beantragte der Verband im Mai 2022 die Genehmigung für weitere zwei Jahre. Eine dauerhafte Erlaubnis für das Mahnmal lehnte der Bezirk aber ab und forderte den Verband auf, die Skulptur bis zum 31. Oktober 2024 zu entfernen. Dagegen reichte dieser einen Eilantrag ein, woraufhin die Kammer eine Duldung bis zum 28. September 2025 anordnete.
    Laut Gericht will das Bezirksamt jetzt zeitnah über den künftigen Umgang mit temporärer Kunst im Stadtraum entscheiden. Deshalb sei die Duldung der Friedensstatue bis zum 28. September festgelegt worden.
    Schon vor längerer Zeit hatte die japanische Regierung gegen das Mahnmal protestiert und eine Entfernung gefordert. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte vor einem Jahr bei einem Besuch in Japan gesagt, er setze sich dafür ein, dass es ein Denkmal gegen Gewalt an Frauen gebe, eine "einseitige Darstellung" dürfe aber nicht mehr stattfinden. Das Land Berlin teilt nach eigenen Angaben die Einschätzung des Auswärtigen Amtes, dass der japanisch-koreanische Konflikt um die Trostfrauen-Frage mit einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Japan und Korea aus dem Jahr 2015 endgültig gelöst sei.
    Diese Nachricht wurde am 16.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.