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Sportwetten
Trotz fehlender Konzession: Verlorene Wetteinsätze können unter Umständen nicht zurückgefordert werden

Wer in einem Wettbüro Sportwetten abschließt, obwohl das Unternehmen keine Zulassung hat, kann nicht immer auf Rückzahlung seines Einsatzes hoffen.

    Arena in Düsseldorf bei einem Spiel am 06. 05. 2018: Der Schiedsrichter Assistent vor der Werbebande, die Werbung für Sportwetten zeigt.
    Mit Sportwetten werden auch in Deutschland inzwischen hohe Umsätze gemacht. (picture alliance / Norbert Schmidt)
    Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az. 8 U 102/22). In dem konkreten Fall ging es um ein Wettbüro, das zwar eine Konzession beantragt hatte, das Verfahren dafür wurde von den Behörden aber wegen so genannter unionsrechtlicher Bedenken zwischenzeitlich gestoppt.
    Der Kläger hatte von dem Wettbüro die Rückzahlung verlorener Einsätze in Höhe von rund 35.000 Euro zwischen 2018 und 2020 verlangt. In dieser Zeit hatte das Unternehmen keine Erlaubnis, um Sportwetten zu veranstalten. Die abgeschlossenen Wetten sind nach der Entscheidung des Gerichts trotzdem gültig. Die damals geltenden Regelungen zur Konzessionserteilung seien intransparent gewesen und hätten deshalb gegen die Rechte der Europäischen Union verstoßen. Mit Blick auf die Unionswidrigkeit der damals geltenden Bestimmungen dürfe das Wettbüro nicht bestraft werden. Die fehlende Konzession habe daher auch keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Wettverträge mit dem Kläger, urteilte das Gericht.
    Diese Nachricht wurde am 28.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.