"Der Hörsaal ist komplett überfüllt. Es sitzen sogar Studenten zu Füßen der Dozentin. Und man bekommt nach einer halben Stunde keine Luft mehr. Und letzte Woche saßen sogar noch 50 Studenten vor dem Hörsaal, die bekommen da gar nichts mehr mit."
Eigentlich wollte Sarah Dahlinger nach dem sechsten Semester - also in der Regelstudienzeit - ihr erstes Staatsexamen machen. Doch daraus wird wohl nichts. Im Fach Deutsch fehlen der Studentin noch drei Hauptseminare. Das Lehrangebot sei gemessen an der Zahl der Studierenden zu knapp. In anmeldepflichtige und examensrelevante Seminare komme man häufig gar nicht rein - zumindest nicht rechtzeitig:
"Ich habe mich dieses Semester angemeldet und habe überhaupt gar keins bekommen. Ich habe nachgehakt und da hieß es, dass das wohl untergegangen sei und dass sie nicht alle berücksichtigen können. Ich kenne auch niemanden aus meinem Freundeskreis, der es innerhalb von sechs Semestern Regelstudienzeit geschafft hat."
Für die 26-jährige Bafögempfängerin hätte das gravierende Folgen: Die Ausbildungsförderung wird nur innerhalb der Regelstudienzeit gezahlt. Zusätzlich zu den Studiengebühren von 500 Euro müsste Sarah für das siebte Semester einen Kredit aufnehmen. Ausnahme: Die Verlängerung des Studiums ist nicht selbstverschuldet, sondern geht auf das knappe Lehrangebot der Hochschule zurück. In solchen Fällen stellte die PH Freiburg bislang Bescheinigungen für das Bafög-Amt aus. Die soll es aber nun nicht mehr geben, sagt Jean Michael Kramer vom Allgemeinen Studierenden-Ausschuss AStA:
"Diese Bescheinigung ist der Freibrief, um juristisch gegen Studiengebühren vorzugehen. Wenn die eigene Hochschule der Studierenden bescheinigt, dass sie unverschuldet über die Regelstudienzeit hinaus studiert, dann wird es kein Problem sein, die Rückerstattung oder die Nichtzahlung von Studiengebühren durchzusetzen. Das hat der Prorektor Herr Nicolaus mir gegenüber im Gespräch ganz offen zugegeben."
Prorektor Professor Jürgen Nicolaus schüttelt den Kopf. Diese Aussage sei so nicht korrekt. Zum einen würden mittlerweile 40 Prozent der Studierenden an der PH Freiburg ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen. Zum anderen hätten die Studierenden nach wie vor Anspruch auf eine Bescheinigung - vorausgesetzt, die Hochschule ist tatsächlich verantwortlich für das verlängerte Studium. Die Universitätsleitung habe die einzelnen Institute lediglich aufgefordert, das genauer zu prüfen als es in der Vergangenheit der Fall war und nicht einfach ungeprüft Bescheinigungen auszustellen, so Nicolaus:
"Wichtig ist, dass die Aufforderung an die Fächer ging, diese Praxis auch tatsächlich regelkonform durchzuführen. Regelkonform heißt, dass in dem Fall zu prüfen ist, ob tatsächlich die de facto zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen, ausgeschöpft wurden oder eben nicht. Das ist genau die Entscheidungsgrundlage für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung."
Den Unmut der Studierenden über Massenveranstaltungen und überfüllte Seminare könne er dennoch verstehen, so Prorektor Nicolaus - und bittet um Geduld. Mit den neu eingeführten Studiengebühren seien jetzt rund zehn befristete Dozentenstellen für die PH bewilligt. Das entlaste gerade auch prüfungsrelevante Kurse:
"Wir stehen ja erst am Anfang. Man kann an dieser Stelle nicht erwarten, dass im März die Gelder die Hochschule erreichen und im Juni schon die Bedingungen deutlich besser sind. Diese Maßnahmen werden erst ab dem Wintersemester ihre Wirkung zeigen können."
Zu spät für Sarah Dahlinger. Die Studentin hofft jetzt, dass sie von der Hochschule doch noch eine Bescheinigung für das Bafögamt bekommt. Im Wintersemester wird sie sich dann erneut für die Deutsch-Hauptseminare bewerben. Sollte sie wieder keinen Platz bekommen, will die Studentin sich einklagen.
Eigentlich wollte Sarah Dahlinger nach dem sechsten Semester - also in der Regelstudienzeit - ihr erstes Staatsexamen machen. Doch daraus wird wohl nichts. Im Fach Deutsch fehlen der Studentin noch drei Hauptseminare. Das Lehrangebot sei gemessen an der Zahl der Studierenden zu knapp. In anmeldepflichtige und examensrelevante Seminare komme man häufig gar nicht rein - zumindest nicht rechtzeitig:
"Ich habe mich dieses Semester angemeldet und habe überhaupt gar keins bekommen. Ich habe nachgehakt und da hieß es, dass das wohl untergegangen sei und dass sie nicht alle berücksichtigen können. Ich kenne auch niemanden aus meinem Freundeskreis, der es innerhalb von sechs Semestern Regelstudienzeit geschafft hat."
Für die 26-jährige Bafögempfängerin hätte das gravierende Folgen: Die Ausbildungsförderung wird nur innerhalb der Regelstudienzeit gezahlt. Zusätzlich zu den Studiengebühren von 500 Euro müsste Sarah für das siebte Semester einen Kredit aufnehmen. Ausnahme: Die Verlängerung des Studiums ist nicht selbstverschuldet, sondern geht auf das knappe Lehrangebot der Hochschule zurück. In solchen Fällen stellte die PH Freiburg bislang Bescheinigungen für das Bafög-Amt aus. Die soll es aber nun nicht mehr geben, sagt Jean Michael Kramer vom Allgemeinen Studierenden-Ausschuss AStA:
"Diese Bescheinigung ist der Freibrief, um juristisch gegen Studiengebühren vorzugehen. Wenn die eigene Hochschule der Studierenden bescheinigt, dass sie unverschuldet über die Regelstudienzeit hinaus studiert, dann wird es kein Problem sein, die Rückerstattung oder die Nichtzahlung von Studiengebühren durchzusetzen. Das hat der Prorektor Herr Nicolaus mir gegenüber im Gespräch ganz offen zugegeben."
Prorektor Professor Jürgen Nicolaus schüttelt den Kopf. Diese Aussage sei so nicht korrekt. Zum einen würden mittlerweile 40 Prozent der Studierenden an der PH Freiburg ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen. Zum anderen hätten die Studierenden nach wie vor Anspruch auf eine Bescheinigung - vorausgesetzt, die Hochschule ist tatsächlich verantwortlich für das verlängerte Studium. Die Universitätsleitung habe die einzelnen Institute lediglich aufgefordert, das genauer zu prüfen als es in der Vergangenheit der Fall war und nicht einfach ungeprüft Bescheinigungen auszustellen, so Nicolaus:
"Wichtig ist, dass die Aufforderung an die Fächer ging, diese Praxis auch tatsächlich regelkonform durchzuführen. Regelkonform heißt, dass in dem Fall zu prüfen ist, ob tatsächlich die de facto zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen, ausgeschöpft wurden oder eben nicht. Das ist genau die Entscheidungsgrundlage für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung."
Den Unmut der Studierenden über Massenveranstaltungen und überfüllte Seminare könne er dennoch verstehen, so Prorektor Nicolaus - und bittet um Geduld. Mit den neu eingeführten Studiengebühren seien jetzt rund zehn befristete Dozentenstellen für die PH bewilligt. Das entlaste gerade auch prüfungsrelevante Kurse:
"Wir stehen ja erst am Anfang. Man kann an dieser Stelle nicht erwarten, dass im März die Gelder die Hochschule erreichen und im Juni schon die Bedingungen deutlich besser sind. Diese Maßnahmen werden erst ab dem Wintersemester ihre Wirkung zeigen können."
Zu spät für Sarah Dahlinger. Die Studentin hofft jetzt, dass sie von der Hochschule doch noch eine Bescheinigung für das Bafögamt bekommt. Im Wintersemester wird sie sich dann erneut für die Deutsch-Hauptseminare bewerben. Sollte sie wieder keinen Platz bekommen, will die Studentin sich einklagen.