
Trump schrieb auf seiner Online-Plattform Truth Social, er könne nicht zulassen, dass dem herausragenden und einzigartigen amerikanischen Erfindergeist so etwas angetan werde. Sollte die EU-Strafe gegen Google bestehen bleiben, sehe er sich gezwungen, ein Verfahren nach Paragraf 301 einzuleiten. Diese Vorschrift ermöglicht Strafzölle oder andere restriktive Maßnahmen als Reaktion auf unfaire Handelspraktiken.
Die Europäische Kommission wirft Google vor, seine Marktmacht missbraucht und eigene Dienste zum Nachteil von Konkurrenten und Online-Verlagen bevorzugt zu haben. Sie verhängte eine Kartellstrafe in Höhe von knapp drei Milliarden Euro. Das Unternehmen kündigte an, die Entscheidung gerichtlich anzufechten.
Diese Nachricht wurde am 06.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.