
Für Vergehen in einem privaten Zusammenhang genieße ein ehemaliges Staatsoberhaupt allerdings keine Immunität. Hintergrund ist ein Verfahren auf Bundesebene im Zusammenhang mit Trumps Versuchen, seine Niederlage bei der Präsidentschaftswahl im Jahr 2020 umzukehren. Die Obersten Richter verwiesen den Fall an ein untergeordnetes Gericht zurück. Dadurch ist es unwahrscheinlich, dass ein Urteil in dem Verfahren noch vor der Präsidentschaftswahl im November fällt.
Trump erklärte in einer ersten Reaktion auf seinem Kurznachrichtendienst "Truth Social", das Urteil sei ein großer Sieg für die Verfassung und Demokratie. Das Wahlkampfteam von Präsident Biden warf Trump hingegen vor, dass er versuche, über dem Gesetz zu stehen. Biden Parteifreundin, die ehemalige Vorsitzende des Repräsentantenhauses, Pelosi, kritisierte ebenfalls, der Gerichtshof weiche mit dem Urteil vom Standard ab und verletze den ehernen amerikanischen Grundsatz, wonach niemand über dem Gesetz stehe. Die Entscheidung höhle die Glaubwürdigkeit des Gerichtshofs "in den Augen all jener, die an Rechtsstaatlichkeit glauben", weiter aus.
Experten-Einschätzungen
Die Entscheidung der Richter folgt aus Sicht der Historikerin Lea Wright Rigueur einem Trend. Seit mehr als einem halben Jahrhundert würden die Machtbefugnisse von Präsidenten dramatisch ausgeweitet, sagte die Professorin von der Johns Hopkins University in Baltimore der Nachrichtenagentur AP. Dass der Oberste Gerichtshof die Deutungshoheit darüber, welche Handlungen im konkreten Fall Trump unter amtliche Funktionen fielen, an eine niedrigere Instanz zurückverwiesen habe, biete immerhin möglichen Spielraum für eine Kontrolle der absoluten Macht eines Präsidenten. Wright Rigueur führte aus, der Supreme Court habe zuletzt etliche Entscheidungen an untere Instanzen zurückverwiesen. Dies sei ein Zeichen, dass einige Mitglieder des Obersten Gerichtshofs sich nach wie vor um das Erscheinungsbild der Neutralität und Objektivität sorgten.
Den Verfassungsrechtler Cliff Sloan von der Georgetown University verblüfft, dass das Mehrheitsvotum der Richter gar nicht auf die Grundlage des Strafverfahrens eingehe. Immerhin sei die zur Anklage gebrachte Straftat ein systematischer Plan zum Umsturz einer freien und fairen Wahl. Davon, dass Trump tatsächlich versucht habe, die Wahl zu kippen und einen Staatsstreich zu inszenieren, sei nichts zu spüren.
Diese Nachricht wurde am 01.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.