
Der zuständige Richter im Bundesstaat Georgia wies den Antrag von Trumps Anwälten zurück. Diese hatten argumentiert, es greife der erste Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung, der unter anderem die Redefreiheit schütze. Der Richter entschied aber, Trumps damalige Äußerungen zur Präsidentenwahl 2020 seien nicht vor Strafverfolgung geschützt, wenn sie mutmaßlich in krimineller Absicht erfolgt seien. Trump ist in Georgia wegen des Versuchs angeklagt, den Ausgang der Wahl dort umzukehren.
Der Ex-Präsident scheiterte auch mit dem Versuch, Ermittlungen gegen ihn wegen des unberechtigten Besitzes geheimer Dokumente zu stoppen. Trump hatte kurz vor der Amtsübergabe geheime Regierungsunterlagen in sein Privatanwesen Mar-a-Lago mitgenommen, anstatt sie wie vorgeschrieben an das Nationalarchiv zu übergeben. Seine Anwälte argumentierten nun, er habe die Dokumente für persönlich erklärt, und damit seien sie zu seinem Privatbesitz geworden. Dies wies die zuständige Bundesrichterin zurück.
Diese Nachricht wurde am 05.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
