Nach Schlappe vor dem Obersten Gerichtshof
Trump verkündet weltweiten Sonderzoll von zehn Prozent auf anderer rechtlicher Grundlage

Nach dem Zoll-Urteil des Obersten Gerichtshofs will US-Präsident Trump seine umstrittene Handelspolitik auf einer anderen rechtlichen Grundlage durchsetzen. Er erklärte im Weißen Haus in Washington, er werde ein Dekret unterzeichnen, um einen weltweiten Zoll in Höhe von zehn Prozent zu verhängen. Zuvor hatte ihm der Supreme Court das Recht abgesprochen, Sonderabgaben auf Importe mit einem Notstandgesetz zu begründen.

    US-Präsident Donald Trump steht an einem Rednerpult an einem Mikrofon und hält eine Tafel, auf der die Zölle für verschiedene Länder festgehalten sind.
    US-Präsident Donald Trump kündigt während einer Veranstaltung im Rosengarten des Weißen Hauses am 2. April 2025 in Washington neue Zölle an. (picture alliance / ASSOCIATED PRESS / Mark Schiefelbein)
    Der Präsident habe hierbei seine Befugnisse überschritten, hieß es zur Begründung. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil der Vorinstanz. Geklagt hatten mehrere Unternehmen sowie zwölf Bundesstaaten. Die US-Verfassung gewährt grundsätzlich dem Kongress die Befugnis, Steuern und Zölle zu erheben - nicht dem Präsidenten. Trump hatte sich stets auf den "International Emergency Economic Powers Act" aus dem Jahr 1977 berufen, um ungewöhnlich hohe Einfuhrabgaben auch ohne Zustimmung des Kongresses zu verhängen. Dieses Gesetz erlaubt dem Präsidenten, den Handel in einem nationalen Notstand zu regulieren, wurde in der Zeit vor Trump aber nur für Sanktionen und nicht für Zölle genutzt.
    Künftig will Trump seine Zoll-Dekrete nun stattdessen auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 stützen. Dieses erlaubt dem Präsidenten die Einführung von Zöllen von 15 Prozent für bis zu 150 Tage, um auf gravierende Ungleichgewichte in der Zahlungsbilanz zu reagieren. Untersuchungen oder sonstige verfahrensrechtliche Hürden sind hierbei nicht vorgesehen. Der Unterschied besteht also vor allem darin, dass diese Sonderabgaben nur eine Gültigkeit von zunächst knapp fünf Monaten haben werden. Dies gilt demnach auch für den nun verkündeten globalen 10-Prozent-Zoll. Dieser soll laut Trump zusätzlich zu bereits bestehenden Zöllen erhoben werden. Wie dies in der Praxis aussehen soll, war zunächst unklar - nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der bereits zahlreichen neuen Handelsabkommen, die Washinton mit zahlreichen anderen Ländern und Wirtschaftsblöcken geschlossen hat.

    Unterschiedliche Bewertungen zum "Notstand"

    Trump hatte argumentiert, ein dauerhaftes Ungleichgewicht im internationalen Handel gefährde die nationale Sicherheit und sah den Notstand im Land deshalb als erfüllt an. Bereits während der Anhörung Anfang November äußerten mehrere Richter, darunter auch konservative, Zweifel an der Sichtweise der Regierung.
    Sie hinterfragten, ob nahezu alle wichtigen Handelspartner der USA als Sicherheitsrisiko gelten könnten. In ihrer Entscheidung hielten die Richter fest, dass sich die Vereinigten Staaten nicht im Krieg mit allen betroffenen Ländern befänden, daher könne die Maßnahme auch nicht auf Kriegsbefugnisse gestützt werden. Und in Friedenszeiten habe der Präsident nicht die Autorität, Zölle zu verhängen.

    Dreistellige Milliardensumme

    Offen blieb zunächst die Frage, was mit den bisher eingenommenen Geldern geschehen wird und inwieweit sie möglicherweise zurückgezahlt werden müssen. Ökonomen ⁠schätzen, dass die auf Grundlage dieses ⁠Gesetzes eingenommenen Zölle einen Wert von über 175 Milliarden Dollar haben könnten. Dazu erklärte Trump inzwischen, er gehe davon aus, dass eine mögliche Rückzahlung von zu viel gezahlten Zöllen vor Gericht durchgesetzt werden müsse. Diese Prozesse würden die Gerichte allerdings wohl noch Jahre beschäftigen.
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    Auch war nicht klar, wie sich die Gerichtsentscheidung auf Zölle auswirkt, die im Rahmen von Handelsabkommen vereinbart wurden. Unter anderem die Europäische Union hatte solch eine Übereinkunft mit den Vereinigten Staaten geschlossen, um die zunächst angedrohten und noch deutlich höheren Sonderabgaben zu umgehen. Seit Anfang August gilt nun ein Zollsatz von 15 Prozent auf den Import der meisten EU-Produkte in die USA.
    Finanzminister Bessent kündigte an, die Regierung werde andere rechtliche ​Begründungen prüfen, um möglichst viele der Zölle beizubehalten. Trump selbst hatte für ‌den Fall ⁠einer Niederlage vor Gericht einen "Plan ‌B" in Aussicht ⁠gestellt, ohne dies genauer zu erläutern.
    Diese Nachricht wurde am 20.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.