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TU Dresden nicht beschlussfähig

Die Technische Universität in Dresden ist nicht beschlussfähig. Das hat das sächsische Verwaltungsgericht am Mittwoch per einstweilige Verfügung beschlossen. Der Grund: das höchste Gremium der Hochschule, der Senat, ist nicht ordnungsgemäß zustande gekommen. misslich ist diese Situation, weil die TU Dresden nun nicht dem sächsischen Wissenschaftskonsens zustimmen konnte.

    Die Verfügung nimmt - obwohl einstweilig - doch die Entscheidung im Hauptverfahren vorweg: Der Senat muss neugewählt werden und kann bis dahin keine rechtsgültigen Entscheidungen treffen. Der Gerichtsbeschluss geht zurück auf eine Klage von Professor Jochen Rozek, Verwaltungsrechtler an der Juristischen Fakultät. Schon vor drei Jahren eingereicht, ist ihr Hintergrund, dass jede Gruppe im Senat auch aus frei wählbaren Vertretern bestehen muss. Zum Problem wurde das bei den Hochschullehrern, die ihre 15 Dekane automatisch in den Senat geschickt hatten. Kein Platz blieb da für frei wählbare Vertreter der Professoren, und das ist gegen das Gesetz. Drei Jahre lang dümpelte das Verfahren bei den Gerichten vor sich hin, bis Rozek jetzt eine einstweilige Verfügung veranlasst hat. Damit wurde eine Zustimmung des Senats zu den Reformen und Sparmaßnahmen im sächsischen Wissenschaftskonsens kurzfristig verhindert. Im Sparprogramm war auch vorgesehen, dass die TU Dresden ihre Juristische Fakultät aufgibt. Professor Rozek hat somit verhindert, dass der Senat die Weichen zur Abschaffung seiner eigenen Fakultät stellen konnte.