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Türkisch-syrische Grenze
Droht der NATO der Bündnisfall?

Sollte die Türkei Teil einer kriegerischen Auseinandersetzung werden, sollte sie angegriffen werden, dann tangiert das möglicherweise die gesamte NATO. Löst also der Konflikt mit dem IS den Bündnisfall aus?

Von Kai Küstner, ARD-Hörfunkstudio Brüssel | 24.07.2015
    Türkische Panzer an der syrischen Grenze bei Kills.
    Türkische Panzer an der syrischen Grenze bei Kills. (Imago / 65264608)
    Ein Angriff auf ein NATO-Land ist als Angriff auf alle NATO-Staaten zu verstehen. So steht es in dem wohl berühmtesten Paragraphen des Nordatlantik-Vertrags, dem immer wieder zitierten Artikel 5. Auf Nachfrage, ob dieser Artikel im Fall der Auseinandersetzung zwischen dem NATO-Mitglied Türkei und der Terrormiliz, die sich "Islamischer Staat" (IS) nennt, greifen könnte, schweigt man sich im Brüsseler Hauptquartier der Allianz zunächst aus.
    Alles in allem halten es Sicherheitsexperten nicht für ausgeschlossen, dass die Türkei die NATO um Beistand bittet - aber derzeit auch nicht für sehr wahrscheinlich: Es gibt ja bereits eine breite westlich-arabische Anti-IS-Koalition, die die Islamisten auch mit Luftschlägen bekämpft. Zudem erlaubt es die Türkei den USA neuerdings, dafür die Militärbasis Incirlik zu nutzen. Die beiden NATO-Länder haben ihre Zusammenarbeit also bereits ausgebaut, ohne die NATO selbst einzubeziehen.
    Wegen des Bürgerkriegs in Syrien hatte die Bundeswehr Anfang 2013 sogenannte "Patriot"-Abwehrsysteme inklusive Personal in die Türkei verlegt. Sie sollen das Land vor Raketenbeschuss schützen. Ein Zeichen dafür, dass die Türkei sich durchaus bedroht fühlt von dem Konflikt in Syrien. Nur hatte die türkische Regierung bislang das Assad-Regime für ein mindestens so großes Problem wie dessen Feinde - die IS-Milizen - gehalten.
    Artikel 4 - eine Art Vorstufe zum Ernstfall-Artikel 5 - hatte die Erdogan-Regierung wegen des Syrien-Kriegs bereits geltend gemacht: Das bedeutete, es gab auf NATO-Ebene wiederholt Beratungen, wie die Sicherheit der Türkei garantiert werden könnte.
    Doch Artikel 5 wäre eine völlig andere Größenordnung: Der Bündnisfall wurde in der NATO-Geschichte überhaupt erst ein einziges Mal ausgerufen - nach den Anschlägen vom 11. September 2001.