Donnerstag, 18. April 2024

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Präsidentenwahlen
Türkische Wahlbehörde lehnt Einspruch gegen Erdogans Kandidatur ab

Der türkische Präsident Erdogan darf bei den Präsidentenwahlen am 14. Mai antreten.

10.04.2023
    Der türkische Präsident Erdogan schaut ernst.
    Der türkische Präsident Erdogan (AP/dpa/Burhan Ozbilici)
    Die türkische Wahlbehörde lehnte einen entsprechenden Einspruch der Opposition ab. Erdogans Kandidatur sei mit dem Gesetz vereinbar, hieß es. Mehrere Oppositionsparteien hatten argumentiert, diese sei verfassungswidrig, weil Erdogan bereits zwei Mal zum Präsidenten gewählt worden sei. Er dürfe der Verfassung zufolge nur dann ein drittes Mal kandidieren, wenn das Parlament Neuwahlen erzwinge. Die Wahlen nun wurden aber durch ein Präsidialdekret angeordnet. Nach Auffassung der Regierung zählen Erdogans vorherige Amtszeiten nicht.
    Diese Nachricht wurde am 30.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.