
Wie eine Sprecherin des Justizministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, sind die meisten Angaben online erfolgt. In dem entsprechenden Formular warnt die Meldestelle des Bundes ausdrücklich vor Falschbeschuldigungen. Dies könnte bei Vorsatz strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Menschen, die Missstände aufdecken, vor Entlassung und Schikanen schützen. Behörden und größere Unternehmen müssen Anlaufstellen schaffen. Mit dem Gesetz wurde eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.
Diese Nachricht wurde am 17.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.