
Dieser sieht nun übergangsweise eine feste Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate vor, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen müssen. Die Regelung betrifft vor allem Privatleute mit kleinen Solaranlagen bis 25 Kilowatt, die ab 2027 errichtet werden. Die CDU-Politikerin hatte zuvor eine komplette Abschaffung der festen Einspeisevergütung angestrebt. Diese sah bislang für einen Zeitraum von 20 Jahren einen festen Betrag pro Kilowattstunde vor.
Direktvermarktung nach Übergangszahlung
Die Übergangszahlung der Netzbetreiber soll einen Cent pro Kilowattstunde unter der bisherigen Vergütung liegen. In Zukunft müssen Privatleute danach aber produzierte Energie über Dienstleister an Strombörsen verkaufen. Die Vergütungshöhe schwankt dort.
Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2030 soll dieser bei 80 Prozent liegen. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest, die Kosten der Förderung will sie jedoch reduzieren. Kritiker werfen ihr vor, dadurch die Energiewende auszubremsen.
Diese Nachricht wurde am 18.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
