
Die Schweizer Ticketbörse hatte Eintrittskarten zu überhöhten Preisen verkauft und dabei den falschen Eindruck erweckt, von den Festspielen autorisiert zu sein. In einem zweieinhalb Jahre dauernden Prozess versuchte Viagogo, sich als schlichte Vermittlungsplattform darzustellen und so einer Haftung zu entgehen. Der Oberste Gerichtshof hat nun bestätigt, dass Viagogo für rechtsverletzende Inhalte und rechtswidrige Tätigkeiten haftbar ist.
Auch in Deutschland hatten Verbraucherschützer vor dem Landgericht München gegen die Geschäftspraktiken von Viagogo geklagt und Recht bekommen.
Diese Nachricht wurde am 07.03.2023 im Programm Deutschlandfunk Kultur gesendet.