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Dublin-Verfahren
Überstellung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten scheitert häufig an den dortigen Behörden

Die Überstellung von Flüchtlingen aus Deutschland in andere EU-Staaten nach dem sogenannten Dublin-Verfahren scheitert häufig an den dortigen Behörden.

    Zwei Hände in blauen Gumihandschuhen halten die Hand eines schwarzen Flüchtlings auf einen Fingerabdruck-Scanner.
    Registrierung der Fingerabdrücke eines Flüchtlings. (arifoto UG / Michael Reichel / dpa)
    Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor, über die die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Demnach scheiterten bis August insgesamt mehr als 24.000 fristgerechte Überstellungen. In den meisten Fällen - fast 5.300 - lag dies an der Weigerung des zuständigen Mitgliedstaats.
    Nach dem Dublin-Verfahren ist jener Staat für Asylanträge zuständig, in dem ein Flüchtling zuerst europäischen Boden betritt. Bestehen bei der Prüfung von Asylanträgen in einem EU-Land Anhaltspunkte dafür, dass ein anderer Mitgliedstaat für das Verfahren verantwortlich ist, soll der Asylbewerber dorthin überstellt werden können.
    Diese Nachricht wurde am 06.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.