Samstag, 20. April 2024

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Internationaler Strafgerichtshof
Ukraine begrüßt Haftbefehl gegen Putin

Der ukrainische Präsident Selenskyj hat den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den russischen Staatschef Putin wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen begrüßt. Der Kreml erklärte dagegen, Russland erkenne die Zuständigkeit des Gerichts nicht an, Haftbefehle seien daher nichtig.

17.03.2023
    Der russische Präsident Putin hält eine Rede vor einer russischen Flagge.
    Russlands Präsident Putin. (AP / Gavriil Grigorov)
    Präsident Selenskyj sagte in einem auf dem Kurznachrichtendienst Telegram veröffentlichten Video, es sei eine Entscheidung, die den Beginn einer historischen Verantwortung markiere. Der ukrainische Generalstaatsanwalt Kostin dankte dem Chefankläger des Gerichtshofs, Khan. Man habe Den Haag bereits mehr als 1.000 Seiten an Ermittlungsergebnissen übergeben, so Kostin. Demnach wurde die "Verschleppung" von mehr als 16.000 Kindern aus den ukrainischen Gebieten Donezk, Luhansk, Charkiw und Cherson dokumentiert. Kiew sei es bisher gelungen, 308 Kinder zurückzuholen.
    Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hatte zuvor mitgeteilt, gegen Putin sei wegen der unrechtmäßigen Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland Haftbefehl ergangen. Das Gericht erließ auch einen Haftbefehl gegen die russische Beauftragte für Kinderrechte, Lwowa-Belowa. Ihr werden ebenfalls Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der Deportation ukrainischer Kinder zur Last gelegt. Die Haftbefehle würden anders als sonst üblich veröffentlicht, weil die Verbrechen mutmaßlich noch andauerten und eine öffentliche Bekanntgabe dazu beitragen könne, die weitere Begehung von Straftaten zu verhindern, hieß es in Den Haag.
    Kreml-Chef Putin soll als Befehlshaber zur Verantwortung gerufen werden. Er habe seine zivilen oder militärische Untergebenen unzureichend kontrolliert, wird der Verdacht begründet. Es ist aber unwahrscheinlich, dass Putin tatsächlich auch vor dem Gericht in Den Haag erscheinen wird.

    Russland nennt Entscheidung "bedeutungslos"

    Moskau bezeichnete die Entscheidung des Gerichtshofs als "bedeutungslos". Kreml-Sprecher Peskow sagte, "Russland erkennt genau wie eine Reihe anderer Länder die Zuständigkeit dieses Gerichts nicht an, deshalb sind die Entscheidungen dieses Gerichts aus rechtlicher Sicht nichtig". Außenamtssprecherin Sacharowa kündigte an, Moskau werde "nicht mit dem Gericht kooperieren". Russland sei "kein Vertragspartner" des IStGH und habe ihm gegenüber "keine Verpflichtungen".

    Borrell: Haftbefehl ist erst der Anfang

    Der Außenbeauftragte der Europäischen Union, Borrell, schrieb bei Twitter, die Ausstellung eines Haftbefehls sei erst der Anfang, um Russland für Verbrechen in der Ukraine zur Verantwortung zu ziehen. "Dies ist eine wichtige Entscheidung für die internationale Justiz und für die Menschen in der Ukraine", betonte Borrell.

    Bundesjustizminister Buschmann: Anklage vor Strafgerichtshof wäre beste Lösung

    Bundesjustizminister Buschmann sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, "wer wie Putin einen blutigen Krieg angezettelt hat, sollte sich dafür vor Gericht verantworten müssen. Die beste Lösung sei es, wenn eine Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof erhoben werden könne, so der FDP-Politiker. "Der nun erlassene Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen ist ein wichtiges Signal der Entschlossenheit." Daneben gelte es, auch weiterhin über andere Modelle nachzudenken, "wie wir eine konsequente Strafverfolgung umsetzen, etwa mit einem Sondertribunal zur Verfolgung des Verbrechens des Angriffskrieges", fügte Buschmann hinzu.

    Ermittlungen bereits seit einem Jahr

    Der Staatsanwalt am Strafgerichtshof, Khan, hatte vor einem Jahr Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet. Khan war drei Mal persönlich in der Ukraine, unter anderem in der Region Kiew, wo es in Butscha ein Massaker gegeben haben soll. Die Haftbefehle sind ein erster Schritt hin zu einem Prozess. Aus früheren Verfahren wird jedoch deutlich, dass es schwierig ist, hochrangige Vertreter zur Rechenschaft zu ziehen. In mehr als 20 Jahren gab es lediglich fünf Verurteilungen wegen sogenannter Kernverbrechen. Bei keinem der Verurteilten handelt es sich um oberste Vertreter eines Machtapparats.

    UNO-Menschenrechtsrat wirft russischen Truppen Kriegsverbrechen vor

    Gestern war in Genf der Bericht einer Untersuchungskommission des UNO-Menschenrechtsrats mit schweren Anschuldigungen gegen Russland veröffentlicht worden. Demnach haben russische Truppen in der Ukraine Kriegsverbrechen wie vorsätzliche Tötungen, Angriffe auf Zivilisten und Vergewaltigungen begangen.
    Diese Nachricht wurde am 17.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.