
Das teilte ein Sprecher in Brüssel mit. Wegen der Angriffe Russlands auf die zivile und kritische Infrastruktur seien die Voraussetzungen für eine sichere und dauerhafte Rückkehr der Menschen in die Ukraine derzeit nicht gegeben. Die Betroffenen müssen in der EU kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen und haben etwa das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft sowie auf eine Arbeitserlaubnis.
Nach Angaben des EU-Statistikamtes Eurostat waren in den 27 EU-Staaten zuletzt rund 4,2 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine registriert.
Diese Nachricht wurde am 11.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.