
Demnach sollen Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, künftig statt dem Bürgergeld die niedrigeren Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt zum Beispiel der Satz für Alleinstehende 441 Euro im Monat, im Bürgergeld 563 Euro.
Im Oktober lebten rund 1,26 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland, ein Jahr zuvor 1,18 Millionen. Rund 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer hatten zuletzt Anspruch auf Bürgergeld, darunter rund 200.000 Kinder.
Beschlossen wurde vom Kabinett auch ein besserer Schutz vor häuslicher Gewalt. Laut der Vorlage sollen Gewalttäter künftig dazu verpflichtet werden können, elektronische Fußfesseln zu tragen und an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen.
Diese Nachricht wurde am 19.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
