
Die Reform sieht eine Verschärfung der Asylregeln in der EU vor. Nach Möglichkeit sollen Verfahren bereits an den Außengrenzen der Europäischen Union abgewickelt werden. Dort sollen neue Asylzentren eingerichtet werden. GEAS enthält aber auch einen Mechanismus zur Verteilung von Geflüchteten innerhalb der EU. Das Vorhaben zielt auch darauf ab, irreguläre Migration zu begrenzen. Die im Frühjahr 2024 beschlossene GEAS-Reform gibt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung eine Frist bis Juni 2026 - bis dahin gelten europaweit die bisherigen Regeln. Das Bundeskabinett beschloss zudem Änderungen beim Lieferkettengesetz. So sollen etwa größere Unternehmen einige Jahre von Dokumentationspflichten entbunden werden. Desweiteren billigte die Runde mehrere Gesetzentwürfe zur Senkung der Strompreise.
Diese Nachricht wurde am 03.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.