Musikbranche
Umstrittene GEMA-Reform beschlossen

Die Mitgliederversammlung der Gema - der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte - hat die umstrittene Reform zur Kulturförderung beschlossen. Die Entscheidung fiel mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit.

    Das Logo und der Schriftzug der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) am Sitz der Generaldirektion Berlin in der Bayreuther Straße.
    Die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema stimmt umstrittener Reform zu. (picture alliance / dpa / Jens Kalaene)
    Das teilte die Gema zum Abschluss des Treffens in Berlin mit. Damit ändert die Gesellschaft ihre Verteilung für Musikschaffende grundlegend: Künftig soll nicht mehr zwischen Ernster Musik und Unterhaltungsmusik unterschieden werden.
    Das neue Modell setzt auf eine genre-neutrale Verteilung, aufgeteilt in eine „Allgemeine Förderung“ und eine spezifische "Fokusförderung". Ziel ist es laut Gema, insbesondere Nachwuchskünstlerinnen und -künstler stärker zu unterstützen und die Förderung langfristig zukunftsfähig aufzustellen. Der Übergang zur neuen Förderstruktur soll schrittweise bis 2030 erfolgen. Vor einem Jahr war eine ähnliche Reform gescheitert.
    Diese Nachricht wurde am 08.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.