"Wenn das Embryonenschutzgesetz keine Forschung an embryonalen Stammzellen erlaubt, dann verbietet sich sinngemäß auch der Import solcher Materialien, selbst wenn die Einfuhr nicht explizit per Gesetz untersagt ist", meint die nordrhein-westfälische Umweltministerin Bärbel Höhn. Dagegen interpretiert der Bonner Neurologe Oliver Brüstle das Gesetz so, dass erlaubt sein muss, was nicht verboten ist - und deshalb sei die Einfuhr der seltenen und umstrittenen Ware durchaus nicht illegal, meint der Forscher: "Aus rechtlicher Sicht kann der bestehende Gesetzesrahmen ausgeschöpft werden, um mit Hilfe importierter Stammzellen zu klären, ob diese Technik überhaupt vielversprechende Resultate zeigen kann und weiter verfolgt werden soll." Embryonale Stammzellen, so hofft Brüstle, könnten dem schlechtest regenerierenden Organ des Menschen, dem Gehirn, helfen, Lücken etwa nach Schlaganfällen wieder zu schließen. Dabei konzentriert sich der Mediziner allerdings nicht auf die eigentlichen Nervenzellen, sondern auf jene Zellen, die für die elektrische Isolation der Nervenleitungen und ihre Ernährung sorgen - die Stützzellen.
"Wir transplantierten bereits künstlich hergestellte Ersatzzellen in Ratten, die infolge eines Gendefektes Schäden an der isolierenden Myelinscheide ihrer Neuronen besaßen", erklärt Oliver Brüstle. Das Experiment verlief erfolgreich - schon zwei Wochen nach der Transplantation besserte sich der Zustand der Tiere. Offenbar hatten die eingeführten Zellen begonnen, die schadhaften Myelinscheiden nachzubilden. "Diese Befunde belegen, dass durch entsprechende Zellkulturbedingungen ganz gezielt pluripotente Spenderzellen zur Behandlung bestimmter neurologischer Erkrankungen hergestellt werden können." Der nächste logische Schritt sei die Fortführung der vielversprechenden Forschung mit menschlichen Stammzellen. Allerdings soll die Transplantation dabei noch nicht versucht werden. Vielmehr möchte Oliver Brüstle zunächst prüfen, ob aus einer embryonalen menschlichen Stammzelllinie ebenfalls geeignete Stützzellen hergestellt werden können. Gelingt dies, dann sollen die Ersatzzellen ihre Tauglichkeit an Tiermodellen von menschlichen Leiden unter Beweis stellen.
Weil der deutsche Pionier in Sachen Stammzellforschung, sich die nötigen Stammzellen von seinem US-Kollegen James Thomson schicken lassen will und so weder selbst Embryonen zerstört oder importiert, verstößt Oliver Brüstle nicht gegen geltendes Recht. Doch auf lange Sicht sei der Import keine Lösung: "Dabei besteht eine starke Abhängigkeit vom ausländischen Partner, der die Forschungen ebenfalls genehmigen muss. Überdies ist mit dem Import der Zellen eine Vereinbarung verbunden, dass sämtliche an den Zellen entwickelten Verfahren und Ergebnisse dem Partner anheim fallen." Faktisch entspreche diese Klausel einer kostenlosen Auftragsforschung deutscher Wissenschaftler für ausländische Konzerne", so Brüstle. Einzelheiten dazu im Internet.
[Quelle: Grit Kienzlen]
"Wir transplantierten bereits künstlich hergestellte Ersatzzellen in Ratten, die infolge eines Gendefektes Schäden an der isolierenden Myelinscheide ihrer Neuronen besaßen", erklärt Oliver Brüstle. Das Experiment verlief erfolgreich - schon zwei Wochen nach der Transplantation besserte sich der Zustand der Tiere. Offenbar hatten die eingeführten Zellen begonnen, die schadhaften Myelinscheiden nachzubilden. "Diese Befunde belegen, dass durch entsprechende Zellkulturbedingungen ganz gezielt pluripotente Spenderzellen zur Behandlung bestimmter neurologischer Erkrankungen hergestellt werden können." Der nächste logische Schritt sei die Fortführung der vielversprechenden Forschung mit menschlichen Stammzellen. Allerdings soll die Transplantation dabei noch nicht versucht werden. Vielmehr möchte Oliver Brüstle zunächst prüfen, ob aus einer embryonalen menschlichen Stammzelllinie ebenfalls geeignete Stützzellen hergestellt werden können. Gelingt dies, dann sollen die Ersatzzellen ihre Tauglichkeit an Tiermodellen von menschlichen Leiden unter Beweis stellen.
Weil der deutsche Pionier in Sachen Stammzellforschung, sich die nötigen Stammzellen von seinem US-Kollegen James Thomson schicken lassen will und so weder selbst Embryonen zerstört oder importiert, verstößt Oliver Brüstle nicht gegen geltendes Recht. Doch auf lange Sicht sei der Import keine Lösung: "Dabei besteht eine starke Abhängigkeit vom ausländischen Partner, der die Forschungen ebenfalls genehmigen muss. Überdies ist mit dem Import der Zellen eine Vereinbarung verbunden, dass sämtliche an den Zellen entwickelten Verfahren und Ergebnisse dem Partner anheim fallen." Faktisch entspreche diese Klausel einer kostenlosen Auftragsforschung deutscher Wissenschaftler für ausländische Konzerne", so Brüstle. Einzelheiten dazu im Internet.
[Quelle: Grit Kienzlen]