Dienstag, 16. April 2024

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Umstrittene Reform des Verfassungsschutzgesetzes
Müssen Journalisten um ihre Informanten fürchten?

Mancher politische Skandal kommt erst ans Licht, wenn Insider sich mit brisanten Informationen heimlich an Journalisten wenden. Ganz wichtig ist dabei, dass solche Whistleblower anonym bleiben können. Genau das aber könnte ein neues Verfassungsschutzgesetz erschweren.

Gudula Geuther im Gespräch mit Annika Schneider / Text: Nina Magoley | 03.08.2020
Während im Hintergrund eine Frau telefoniert, wird an einem Telefon der Deutschen Telekom der Schriftzug "Aufzeichnung läuft - Mithören?" angezeigt, aufgenommen am Samstag (31.05.2008) in Hamburg (gestellte Aufnahme - Illustration zum Thema Telefonüberwachung). Foto: Bodo Marks dpa/lno +++(c) dpa - Report+++ | Verwendung weltweit
Wer darf demnächst alles wo mithören? (dpa)
Eigentlich hätte das Kabinett sich längst mit der Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes befassen sollen. Doch nun wurde das Thema schon zum zweiten Mal geschoben. Streitpunkt sind weiterhin die Befugnisse zur Überwachung verschlüsselter Telekommunikation, die so genannte Quellen-TKÜ. DLF-Rechtsexpertin Gudula Geuther hat im @mediasres-Gespräch erklärt, was hinter diesem sperrigen Begriff steht und welche Veränderungen sie für den investigativen Journalismus bedeuten würden.
Worum geht es genau?
Bereits jetzt dürfen Telefone unter bestimmten Voraussetzungen abgehört werden. Neu wäre, dass das auch für verschlüsselte Online-Telefonie, zum Beispiel via Skype, oder für Messenger-Dienste wie Whatsapp gelten soll. Und: Demnächst wäre das nicht nur dem Verfassungsschutz erlaubt, sondern auch dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD). Dafür müssten sich die Behörden Zugriff auf das Gerät, auf die Festplatte, verschaffen. Sie könnten die Kommunikation dann direkt an der Quelle vor der Verschlüsselung abgreifen - daher der Begriff Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz "Quellen-TKÜ".
Genau dieses Eindringen ins Gerät aber - wie genau das geht, ist wohl geheim -, bei dem die Fahnder die intimsten Geheimnisse der Festplatte ohne Grenzen durchforsten können, ist umstritten. Denn rechtlich erlaubt ist bei der Quellen-TKÜ nur das Mithören oder Mitlesen der laufenden Kommunikation und der Chatverläufe seit Anordnung der Maßnahme. Und aus diesen ganz unterschiedlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen folgen dann auch die unterschiedlichen rechtspolitischen Bewertungen: Befürworter der Quellen-TKÜ sagen, das sei nichts anderes als das Telefon-Abhören. Für die Gegner ist es ein tiefer Eingriff in die journalistische Recherchefreiheit.
Was würde sich für Journalistinnen und Journalisten ändern, wenn das Gesetz in Kraft tritt?
Es sei nicht damit zu rechnen, dass das Instrument oft angewendet wird, meint DLF-Rechtsexpertin Gudula Geuther. Denn dieser Zugriff auf die Festplatte sei technisch ziemlich anspruchsvoll. Dazu müssen zum Beispiel Trojaner in E-Mail-Anhängen versendet werden, oder die Dienste müssen sich sogar physisch Zugang zu den Geräten erschaffen. Das Bundeskriminalamt darf so etwas ohnehin bereits tun - und dennoch wurde es bislang selten angeordnet.
Zudem seien auch die rechtlichen Hürden für eine Durchsuchung hoch: Als Anlass braucht es zum Beispiel den Verdacht von Straftaten gegen die Landesverteidigung, Friedensgefährdung oder ähnliches. Zu befürchten sei vielmehr, dass mögliche Quellen, also Informanten oder Whistleblower, das Vertrauen zu Journalisten verlieren.
Wie gut sind Journalistinnen und Journalisten generell vor Abhöraktionen geschützt?
Nach Paragraf 53 der Strafprozessordnung sind Journalistinnen und Journalisten zwar geschützt, soweit es um ihre Quellen und selbst recherchiertes Material geht. Sie sind aber nicht so unbedingt geschützt wie Seelsorger oder Strafverteidiger. Das kritiseren Medienverbände. Beim Verdacht auf schwere Straftaten hat der Schutz vor Abhöraktionen Grenzen. Und diese Grenzen wurden in der Vergangenheit von Ermittlern in anderem Kontext schon mal anders gezogen als später vom Bundesverfassungsgericht. Zum Beispiel als die "Cicero"-Redaktion durchsucht wurde. Das schafft Unsicherheiten.
Ist es eine Folge der Proteste, dass das Kabinett noch nicht über das Gesetz entschieden hat?
Nein, sagt Gudula Geuther. Nach jahrelangen Verhandlungen zu dem Thema zwischen Innen- und Justizministerium seien die Argumente alle hinlänglich bekannt. Vielmehr könne die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinter der Verzögerung stecken: Zum einen haben die Richter im Fall des BND eine bessere Kontrolle verlangt. Es wäre naheliegend, dass das auch in diesem Fall für Diskussionen in der Koalition sorgt. Zum anderen gibt es noch eine konkrete Befugnis, die so genannte Bestandsdatenauskunft, die neu gefasst werden muss. Auch das dürfte zu Diskussionen führen.