Weder die Novelle des Embryonenschutzgesetzes in Deutschland noch die des Bioethikgesetzes in Frankreich haben ein Ende der Debatte gebracht. Auf der internationalen Klonkonferenz in Berlin geht der Streit unvermindert heftig weiter, allerdings hat der technisch-wissenschaftliche Fortschritt zu einer Veränderung der Argumente genötigt. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht dabei das therapeutische Klonen, bei dem Gewebe aus geklonten Zellen hergestellt wird, um es dann für verschiedene therapeutische Zwecke zu verwenden. Das Klonen zur Vermehrung von Menschen wird dagegen nur von ausgesprochenen Außenseitern befürwortet. Zwei Argumente werden gegen das therapeutische Klonen ins Feld geführt. Erstens werde dadurch ein Embryo seines Potentials zur Menschwerdung beraubt. Zweitens werde durch das Klonen das grundlegende Recht des Embryos verletzt, allein um seiner selbst willen auf der Welt zu sein.
Ein Bericht, der in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, verdeutlicht, wie schwierig die Argumentation gerade mit dem Potentialitätsargument geworden ist. Forscher hatten berichtet, sie hätten Eizellen aus Stammzellen gewonnen. Aus Eizellen kann allerdings zusammen mit Samenzellen ein neuer Mensch entstehen. Im Grunde wirkt hier also das Potentialitätsargument, allerdings fehlten diesen Eizellen bestimmte Faktoren, die ein Einnisten in den Uterus steuern. Insofern besaßen sie wiederum nicht die Möglichkeit der Entwicklung.
Auf der Konferenz wurde überdies vorgeführt, wie schwierig das Potentialitätsargument im Grunde nachzuweisen ist. Denn eindeutig gelingt dies nur, wenn man die geklonten Zellen sich entwickeln lässt. Doch genau dies soll nicht erlaubt sein dürfen. Aus diesem klassischen Dilemma haben die Wissenschaftler noch keinen Ausweg gefunden, und werden es wohl auch nicht.
[Quelle: Grit Kienzlen]
Ein Bericht, der in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, verdeutlicht, wie schwierig die Argumentation gerade mit dem Potentialitätsargument geworden ist. Forscher hatten berichtet, sie hätten Eizellen aus Stammzellen gewonnen. Aus Eizellen kann allerdings zusammen mit Samenzellen ein neuer Mensch entstehen. Im Grunde wirkt hier also das Potentialitätsargument, allerdings fehlten diesen Eizellen bestimmte Faktoren, die ein Einnisten in den Uterus steuern. Insofern besaßen sie wiederum nicht die Möglichkeit der Entwicklung.
Auf der Konferenz wurde überdies vorgeführt, wie schwierig das Potentialitätsargument im Grunde nachzuweisen ist. Denn eindeutig gelingt dies nur, wenn man die geklonten Zellen sich entwickeln lässt. Doch genau dies soll nicht erlaubt sein dürfen. Aus diesem klassischen Dilemma haben die Wissenschaftler noch keinen Ausweg gefunden, und werden es wohl auch nicht.
[Quelle: Grit Kienzlen]