Jürgen Hescheler vom Institut für Neurophysiologie der Universität zu Köln darf seit mehr als einem Jahr mit importierten menschlichen, embryonalen Stammzellen forschen. In Zukunft würde er jedoch gerne mit neueren, besseren Stammzellen arbeiten. Das aber verbietet die aktuelle Regelung zum Import embryonaler Stammzellen. Deshalb verfolgt er die Idee, Stammzellen auf einem auch in Deutschland akzeptablen Weg zu gewinnen. Und damit erregte er das Interesse der CDU-Bundestagsabgeordneten Maria Böhmer und Thomas Rachel.
"Professor Hescheler wäre sehr daran interessiert, eine Forschung hier in Deutschland durchzuführen. Und zwar möchte er gerne ausloten, ob menschlich embryonale Stammzellen von Embryonen zu gewinnen sind, ohne dass der Embryo stirbt. "
"Und ich finde es geradezu alarmierend, dass er für diesen interessanten, zukunftsweisenden Ansatz trotz zermürbender Suche keine finanzielle Unterstützung gefunden hat. "
..... fügt Thomas Rachel hinzu. Embryonale Stammzellen gewinnen Wissenschaftler aus einem wenige Tage alten Embryo. Er ist einige Tausendstel Millimeter groß und nur unter dem Mikroskop als kleine Kugel zu erkennen. Dieser winzige Embryo besteht aus über hundert Zellen und wird Blastozyste genannt. Aus seiner "inneren Zellmasse" gewinnen Forscher die wertvollen embryonalen Stammzellen und töten dabei den Embryo. Das muss aber nicht so sein. Davon ist Jürgen Hescheler überzeugt.
"Das Neue an dem Verfahren, das ich gerne testen würde, wäre, dass man aus der inneren Zellmasse nur einzelne Zellen entfernt. Damit wäre das in etwa vergleichbar mit einer Blutentnahme oder einer Organspende beim Menschen. Der Organismus, beziehungsweise die Blastozyste, würde aber weiter überleben können."
Eine einzige Zelle, aus dem Embryo entnommen, könnte ausreichen, um eine Stammzellenkultur zu begründen, glaubt Hescheler.
"Wir würden gerne an der Maus-Blastozyste die Entnahme von einzelnen Zellen üben. Das würden wir gemeinsam mit Eckart Wolf machen wollen. Er hat schon Vorversuche gemacht, ob das möglich ist. Er hat auch gezeigt, dass die Blastozyste ganz normal in die Gebärmutter eingenistet werden kann, und sich zu einem normalen Tier entwickelt. Das wäre die eine Seite des Projektes. Die andere Seite wäre, zu verfolgen, ob diese einzelnen Zellen zu embryonalen Stammzellen gezüchtet werden könnten. "
In Vorgesprächen musste Hescheler jedoch erfahren, dass die üblichen Organisationen zur Förderung von Grundlagenforschung in Deutschland für einen entsprechenden Projektantrag wenig Erfolgschancen sehen. So auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG:
"Eine Methodik für diesen Zweck gibt es ja bereits. Insofern muss sie nicht neu entwickelt werden. Insofern ist die wissenschaftliche Fragestellung nicht neu, und deshalb für die DFG nicht förderungswürdig. "
So die DFG-Sprecherin Eva-Maria Streier. Die von Hescheler vorgestellte Methode wäre nach Ansicht der DFG keine neue Wissenschaft, sondern der Versuch einer Anpassung bestehender Verfahren an die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland.
Allerdings eine auch juristisch fragwürdige, so die DFG-Sprecherin. Und das liegt am Wortlaut des deutschen Embryonenschutzgesetzes.
"Das Embryonenschutzgesetz sagt unter Paragraph zwei, "Missbräuchliche Verwendung menschlicher Embryonen", dass man einen menschlichen Embryo nicht verwenden darf zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck. Und unserer Einschätzung nach ist genau das ein nicht seiner Erhaltung dienender Zweck, wenn aus einem Embryo Stammzellen gewonnen werden, wo unklar ist, ob der Embryo nachher geschädigt ist oder nicht."
Innerhalb Deutschlands ist diese Technik, sobald sie mit menschlichen Embryonen ausprobiert wird, demnach verboten, auch wenn der Embryo überlebt, ohne Schäden davon zu tragen. Und außerhalb Deutschlands gibt es keinen Bedarf. In vielen Ländern existieren ja unzählige Embryonen, die niemand haben will. Völlig unbehandelte Embryonen. Ein Embryo, dem vor dem Einpflanzen einzelne Zellen entnommen wurden, wäre hier stets nur ein Embryo zweiter Wahl. Er würde auf ewig im Gefrierschrank enden. Die DFG sieht daher keinen Grund, die Weiterentwicklung des von Jürgen Hescheler vorgeschlagenen Verfahrens zu fördern. Auch die Forderungen der Bundestagsabgeordneten ändern daran nichts.
"Professor Hescheler wäre sehr daran interessiert, eine Forschung hier in Deutschland durchzuführen. Und zwar möchte er gerne ausloten, ob menschlich embryonale Stammzellen von Embryonen zu gewinnen sind, ohne dass der Embryo stirbt. "
"Und ich finde es geradezu alarmierend, dass er für diesen interessanten, zukunftsweisenden Ansatz trotz zermürbender Suche keine finanzielle Unterstützung gefunden hat. "
..... fügt Thomas Rachel hinzu. Embryonale Stammzellen gewinnen Wissenschaftler aus einem wenige Tage alten Embryo. Er ist einige Tausendstel Millimeter groß und nur unter dem Mikroskop als kleine Kugel zu erkennen. Dieser winzige Embryo besteht aus über hundert Zellen und wird Blastozyste genannt. Aus seiner "inneren Zellmasse" gewinnen Forscher die wertvollen embryonalen Stammzellen und töten dabei den Embryo. Das muss aber nicht so sein. Davon ist Jürgen Hescheler überzeugt.
"Das Neue an dem Verfahren, das ich gerne testen würde, wäre, dass man aus der inneren Zellmasse nur einzelne Zellen entfernt. Damit wäre das in etwa vergleichbar mit einer Blutentnahme oder einer Organspende beim Menschen. Der Organismus, beziehungsweise die Blastozyste, würde aber weiter überleben können."
Eine einzige Zelle, aus dem Embryo entnommen, könnte ausreichen, um eine Stammzellenkultur zu begründen, glaubt Hescheler.
"Wir würden gerne an der Maus-Blastozyste die Entnahme von einzelnen Zellen üben. Das würden wir gemeinsam mit Eckart Wolf machen wollen. Er hat schon Vorversuche gemacht, ob das möglich ist. Er hat auch gezeigt, dass die Blastozyste ganz normal in die Gebärmutter eingenistet werden kann, und sich zu einem normalen Tier entwickelt. Das wäre die eine Seite des Projektes. Die andere Seite wäre, zu verfolgen, ob diese einzelnen Zellen zu embryonalen Stammzellen gezüchtet werden könnten. "
In Vorgesprächen musste Hescheler jedoch erfahren, dass die üblichen Organisationen zur Förderung von Grundlagenforschung in Deutschland für einen entsprechenden Projektantrag wenig Erfolgschancen sehen. So auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG:
"Eine Methodik für diesen Zweck gibt es ja bereits. Insofern muss sie nicht neu entwickelt werden. Insofern ist die wissenschaftliche Fragestellung nicht neu, und deshalb für die DFG nicht förderungswürdig. "
So die DFG-Sprecherin Eva-Maria Streier. Die von Hescheler vorgestellte Methode wäre nach Ansicht der DFG keine neue Wissenschaft, sondern der Versuch einer Anpassung bestehender Verfahren an die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland.
Allerdings eine auch juristisch fragwürdige, so die DFG-Sprecherin. Und das liegt am Wortlaut des deutschen Embryonenschutzgesetzes.
"Das Embryonenschutzgesetz sagt unter Paragraph zwei, "Missbräuchliche Verwendung menschlicher Embryonen", dass man einen menschlichen Embryo nicht verwenden darf zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck. Und unserer Einschätzung nach ist genau das ein nicht seiner Erhaltung dienender Zweck, wenn aus einem Embryo Stammzellen gewonnen werden, wo unklar ist, ob der Embryo nachher geschädigt ist oder nicht."
Innerhalb Deutschlands ist diese Technik, sobald sie mit menschlichen Embryonen ausprobiert wird, demnach verboten, auch wenn der Embryo überlebt, ohne Schäden davon zu tragen. Und außerhalb Deutschlands gibt es keinen Bedarf. In vielen Ländern existieren ja unzählige Embryonen, die niemand haben will. Völlig unbehandelte Embryonen. Ein Embryo, dem vor dem Einpflanzen einzelne Zellen entnommen wurden, wäre hier stets nur ein Embryo zweiter Wahl. Er würde auf ewig im Gefrierschrank enden. Die DFG sieht daher keinen Grund, die Weiterentwicklung des von Jürgen Hescheler vorgeschlagenen Verfahrens zu fördern. Auch die Forderungen der Bundestagsabgeordneten ändern daran nichts.