
Nach Angaben der Kommission sollen Landwirte künftig nicht mehr verpflichtet werden, vier Prozent ihrer Nutzflächen brach liegen zu lassen. Durch diese Auflage sollte ursprünglich mehr Artenvielfalt ermöglicht werden. Zudem ist geplant, bei Landwirtschaftsbetrieben unter einer Größe von zehn Hektar nicht mehr zu kontrollieren, ob sie Umweltauflagen einhalten. Auch Vorschriften zum Fruchtwechsel sollen weniger strikt angewendet werden. Die meisten Änderungen sollen im kommenden Jahr in Kraft treten, einige aber auch rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres.
Diese Nachricht wurde am 15.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
