
Bäuerinnen und Bauern wird bei der Erfüllung von Umweltvorschriften mehr Flexibilität eingeräumt. Die Pflicht, zum Schutz der Böden einen Teil der Ackerflächen brachzulegen oder unproduktiv zu nutzen, wird durch Freiwilligkeit ersetzt. Kleine landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als zehn Hektar werden ganz von Kontrollen und Strafen ausgenommen. Diese Kleinbetriebe machen in der EU knapp zehn Prozent der bewirtschafteten Fläche aus.
Mit diesen Lockerungen reagierte die EU auf massive Proteste von Landwirten in mehreren Mitgliedsländern.
Diese Nachricht wurde am 25.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.