Dienstag, 07. Mai 2024

Medienbericht
Umweltbundesamt hat Sonnenschutzmittel als Quelle für hohe Konzentration eigentlich verbotener Weichmacher im Urin im Verdacht

Die Ursache für die überraschend hohe Konzentration eines verbotenen Weichmachers, der zunächst im Urin von Kindern entdeckt worden ist, könnte einem Medienbericht zufolge mit kosmetischen Produkten zusammenhängen.

08.02.2024
    Eine Forscherin hält eine tiefgefrorene Urinprobe in den Händen, die sie aus einem Tiefkühlschrank geholt hat.
    Spuren eines gefährlichen Weichmachers wurden in Urinproben nachgewiesen (Bernd Thissen / dpa / Bernd Thissen)
    Wie das Magazin "Der Spiegel" berichtet, haben Fachleute des Umweltbundesamts erste Hinweise gefunden. "Unser erster und vorläufiger Verdacht fällt auf Sonnenschutzmittel", sagte die Toxikologin Marike Kolossa Kolossa. Zugleich warnte sie aber davor, wegen des Verdachtsfalls auf Sonnencreme zu verzichten. Sie schütze die Haut. Ein Verzicht sei schädlich. Das Umweltbundesamt analysiert die hohen Belastungswerte nach eigenen Angaben auch zusammen mit EU-Behörden. Unter bestimmten Umständen könne die Substanz trotz des Verbots in der EU auftreten, etwa in Importerzeugnissen, die den Stoff enthielten, hieß es. Sie könne möglicherweise auch in alten in der EU produzierten Produkten erhalten sein.
    Das Umweltbundesamt hatte im Urin zahlreicher Menschen in Deutschland Hinweise auf einen gefährlichen Weichmacher entdeckt. Momentan erhebt das Umweltbundesamt in einer deutschlandweiten Studie aktuelle Daten der erwachsenen Bevölkerung. Dabei sind Rückstände des gefährlichen Weichmachers bisher in 28 Prozent der Urinproben entdeckt worden. Nach Angaben Kolossas ist die entdeckte Substanz ein Abbauprodukt des Weichmachers Di-n-hexyl-Phthalat (DnHexP). Dieser Stoff gilt als fortpflanzungsschädigend. Daher ist er seit Jahren streng reglementiert und weitgehend verboten.

    Herkunft des Weichmachers bislang unbekannt

    Im vergangenen Jahr wurde die besagte Substanz erstmals in alten Urinproben von Kindern entdeckt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen untersucht regelmäßig die Schadstoffbelastung von Kindern.
    Seit dem Jahr 2013 steht der Weichmacher DnHexP in der Europäischen Union auf der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe. Er ist daher in kosmetischen Mitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und in Spielzeug nicht mehr zugelassen. Trotz dieser Beschränkungen wurden in 61 Prozent der untersuchten 250 Urinproben aus den Jahren 2020/21 Rückstände des Weichmachers nachgewiesen. Auch in Rückstellproben aus den Jahren 2017/18 wurde die Substanz gefunden, allerdings in geringeren Konzentrationen. Die Ursache dafür ist nach Angaben des Landesamts völlig unklar.