
Auf die von ihm angestrebte Löschung zweier Facebook-Gruppen habe er keinen Anspruch, urteilte das Berliner Kammergericht. Damit bestätigte es ein Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2023. Beide Facebook-Gruppen mit jeweils einer fünfstelligen Zahl an Mitgliedern setzen sich kritisch mit den Zielen und dem öffentlichen Auftreten der Deutschen Umwelthilfe auseinander. Aus Sicht der Richter verstoßen sie nicht grundsätzlich gegen gesetzliche Bestimmungen. Resch hatte auf Löschung der Gruppen geklagt, weil Gruppenmitglieder immer wieder Schmähungen und Beleidigungen sowie Mord- und Gewaltandrohungen posteten. Er kündigte zuletzt an, für ein Grundsatzurteil notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu gehen.
Diese Nachricht wurde am 23.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
