
Die Umweltorganisation wollte erreichen, dass die Bundesrepublik ihr Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen durch Dünger aus der Landwirtschaft fortschreibt. Aus formalen Gründen aber beschäftigte sich das Gericht in der mündlichen Verhandlung nicht mit dieser Frage. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.
(Az: 20 D 8/19.AK)
Diese Nachricht wurde am 25.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.